Wer Geld anlegen will, kann das mit dem Umweltzeichen auch nach ökologischen und ethisch-sozialen Gesichtspunkten machen.
Die Auswahlkriterien für Umweltzeichen-Fonds sind klar definiert und werden von fondsinternen Einrichtungen oder externen Organisationen überprüft. Ausgeschlossen sind Fonds, die in Atomkraft, Rüstungsgüter oder in den Handel damit investieren. Aktivitäten im Bereich Gentechnik werden ebenfalls überprüft und können gegebenenfalls zu einem Ausschluss führen. Ebenso ausgeschlossen sind Investitionen in Unternehmen oder Einrichtungen, die systematisch Menschen- oder Arbeitsrechte sowie zentrale politische, soziale oder Umweltstandards verletzen.
Der Auswahlprozess muss geeignet sein, Unternehmen zu identifizieren, die tatsächlich positive Leistungen für Umwelt und Soziales bringen. Um das zu gewährleisten, ist ein definierter Qualitätsstandard einzuhalten.
AnlegerInnen wollen ein klares Bild über das ökologisch-soziale Konzept des Fonds ihres Vertrauens. Fonds mit dem Umweltzeichen stellen diese Informationen nach den Transparenzleitlinien des European Sustainable and Responsible Investment Forum dar.