Mehrwegsysteme für Take away („to-go “) UZ 88
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für diese Produkte?
Mehrwegverkaufsverpackungen für Take away („to-go“) bieten eine nachhaltige Alternative zu Einwegverpackungen und können einen bedeutenden Beitrag zur Abfallvermeidung, Ressourcenschonung, Förderung und Umsetzung der Kreislaufwirtschaft leisten. Durch ihre Wiederverwendbarkeit können sie insbesondere eine essenzielle Rolle in der Vermeidung des achtlosen Wegwerfens von Einweggeschirr in der Umwelt (Littering) spielen.
Was kann ausgezeichnet werden?
+Mehrwegverkaufsverpackungen (Mehrweggeschirr, Mehrweggefäße) mit ihren Komponenten (insb. Deckel), die für Speisen zum Außerhausverzehr geeignet sind
+Mehrwegbecher und -deckel (Mehrwegbechersystem) die für Getränke zur Außerhauskonsumation geeignet sind.
Davon ausgeschlossen sind Mehrweggebinde für Getränke und flüssige Lebensmittel die in den Geltungsbereich des Österreichischen Umweltzeichens UZ 26 für Mehrweggebinde fallen und Mehrwegbehälter/gefäße/becher, die für eine dauerhafte private Nutzung im Rahmen des Außerhausverzehrs bzw. Außerhauskonsumation sowie Aufbewahrung im Haushalt vorgesehen sind.
Was sind die Anforderungen?
+ Das eingesetzte Material für die Mehrwegverkaufsverpackung muss bestimmte Anforderungen nachweislich entsprechen.
+ Der Einweganteil (Etiketten, Verschlüsse) ist gewichtsmäßig mit 5 Gramm pro Gebinde und Umlauf zu begrenzen, für Weithalsgebinde ist ein Einweganteil von maximal 8 Gramm zulässig.
+ Die Verwendung von Etiketten bzw. Verschlussetiketten aus Metallfolie ist ausgeschlossen. Der Einsatz von RFID-Metalletiketten ist zulässig, wenn diese der digitalen Rückverfolgung der Mehrwegverkaufsverpackung dienen.
+ Druckfarben, die Quecksilber-, Blei-, Cadmium- oder Chrom VI -Verbindungen als konstitutionelle Bestandteile enthalten, dürfen nicht eingesetzt werden.
+ Für die Mehrwegverkaufsverpackungen/becher und -deckel sind lebensmittelechte Druckfarben zu verwenden.
+ Die für die Mehrwegverkaufsverpackungen/becher verwendeten Transport- und Verkaufseinheiten müssen Mehrwegsysteme darstellen.
+ Die Mehrwegverkaufsverpackungen/becher müssen eine Lebensdauer von mind. 500 Spülzyklen, Deckel eine Lebensdauer von mind. 100 Spülzyklen aufweisen.
+ Für die Reinigung der Mehrwegbecher darf ein Verbrauch von 0,2 l Frischwasser pro Becher nicht überschritten werden.
+ Chlororganische Verbindungen sowie elementares Chlor sind für die Reinigung nicht zugelassen.
+ Das Logistikkonzept für den Betrieb des Mehrweggebindes muss die ökologische Optimierung von Transportwegen und von Transportfahrzeugen enthalten.
+ Ausgeschiedene Mehrwegverkaufsverpackungen/becher müssen einem werkstofflichen Recycling zugeführt werden.
+Der Mehrwegsystem-Anbieter erfüllt entsprechende Anforderungen für Ausgabebetriebe und Veranstaltungen.
Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 88 Mehrwegsysteme für Take away („to-go“)
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ 88 Mehrwegsysteme für Take away („to-go“)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens - In Kürze verfügbar
Nutzungsgebühren
Prüfprotokoll
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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