Gebührenordnung für das Österreichische Umweltzeichen und das EU Ecolabel
Diese Gebührenordnung ist gültig ab 1.3.2024 und regelt die einmalige Antragsgebühr und die von den Lizenznehmer:innen jährlich zu entrichtende Nutzungsgebühr. Die erstmalige Entrichtung der Gebühr erfolgt mit rechtskräftigem Abschluss des Zeichennutzungsvertrags. Die Folgegebühren sind jeweils mit dem entsprechenden Kalendertag des Folgejahres fällig. Die Gebühr wird jährlich von dem vom Ministerium beauftragten Konzessionär eingehoben und verwaltet und jährlich mit 1. März an die durchschnittliche Inflation angepasst.
Gebührenordnung Österreichisches Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen
Die Antragsgebühr und die jährliche Zeichennutzungsgebühr sind, entsprechend dem in Österreich erzielten kumulativen Jahresumsatz mit den vom Nutzungsvertrag umfassten, ausgezeichneten Produkten bzw. Dienstleistungen gestaffelt. Die Höhe der Gebühr wird entweder auf Basis der Umsatzmeldung des:der Lizenznehmers:in an den Konzessionär oder aufgrund einer Selbsteinstufung des:der Lizenznehmers:in in eine Umsatzklasse bemessen. Erfolgt weder eine Umsatzmeldung noch eine Selbsteinstufung wird der Umsatz vom Konzessionär geschätzt und der:die Lizenznehmer:in entsprechend eingestuft.
Umsatzklasse | Jahresumsatz | Antragsgebühr (einmalig) |
Jährliche Zeichennutzungsgebühr |
---|---|---|---|
1 | ≤ € 200.000 | € 205,- | € 528,- |
2 | > € 200.000,- bis € 750.000,- | € 291,- | € 1.153,- |
3 | > € 750.000,- bis € 2.2 Mio. | € 571,- | € 2.275,- |
4 | > € 2.2 Mio. bis € 3.6 Mio. | € 690,- | € 2.727,- |
5 | > € 3.6 Mio. | € 830,- | € 3.309,- |
Bei jedem weiteren Antrag für zusätzliche Produkte bzw. Dienstleistungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 140.- eingehoben. Diese Gebühr wird auch fällig, wenn aufgrund von Änderungen der Firmendaten oder eines Produktnamens eine neue Freigabe bzw. Urkunde ausgestellt wird.
Für die Richtlinie UZ 76 „Green Producing“ gilt Folgendes:
Es werden keine pauschalierten Jahresgebühren erhoben, sondern eine Gebühr für jeden Antrag (dieser kann auch mehrere Filmproduktionen umfassen). Dafür werden die jeweiligen (bei mehreren Filmen die aufsummierten) Nettofertigungskosten herangezogen.
Die Nettofertigungskosten sind insbesondere:
- Vorkosten
- Nutzungsrechte
- Gagen, Löhne, Honorare
- Bild- und Tonaufnahme
- Studiodreh, Originalmotive, Bauten
- Ausstattung
- Schnitt, Synchronisation, Mischung
- Bild- und Tonbearbeitung
- Versicherungen
- Reise-, Beförderungs- und Transportkosten
- Allgemeine Kosten
- Kostenmindernde Erträge
Kategorie |
Nettofertigungskosten |
Gebühr Erstzertifizierung |
Gebühr Zusatzantrag/ Verlängerung |
---|---|---|---|
1 | ≤ € 80.000,- | € 809,- | € 606,- |
2 | > € 80.000,- bis € 150.000,- | € 1.078,- | € 809,- |
3 | > € 150.000,- bis € 500.000,- | € 1.617,- | € 1.213,- |
4 | > € 500.000,- bis € 1 Mio. | € 2.695,- | € 2.021,- |
5 | > € 1 Mio. bis 5 Mio. | € 3.773,- | € 2.830,- |
6 | > € 5 Mio. | € 5.390,- | € 4.043,- |
Die maximale Gebühr innerhalb der Lizenzzeit von 4 Jahren beträgt € 14.068,-. Nach Erreichen dieser Obergrenze wird bei jedem weiteren Antrag eine Bearbeitungsgebühr von € 140,- eingehoben.
Gebührenordnung Österreichisches Umweltzeichen
Tourismus-, Gastronomie- und Kulturbetriebe
Die Höhe der jährlichen Zeichennutzungsgebühr für Tourismus-, Gastronomie- oder Kulturbetriebe mit Standort in Österreich wird nach der Zuordnung zu den nachstehenden Betriebstypen und Gebührenkategorien bemessen:
- Kategorie 1: Beherbergung bis 20 Betten; Gastronomie bis 20 Verabreichungsplätze
- Kategorie 2: Beherberhung 21-100 Betten; Gastronomie 21-300 Verabreichungsplätze;
Catering; Schutzhütten*; Camping bis 100 Stellplätze; Gruppenunterkünfte**; Museen, Theater und Kinos mit 1-9 Mitarbeiter:innen; Tagungs- und Eventlokalitäten von Kommunen ohne fixen Gastrobetrieb - Kategorie 3: Beherbergung 101 bis 200 Betten; Gastronomie >300 Verabreichungsplätze; Camping >100 Stellplätze; Tagungs- und Eventlokalitäten mit Kapazität <200 Personen; Museen, Theater und Kinos mit 10-30 Mitarbeiter:innen; Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung
- Kategorie 4: Beherbergungsbetriebe mit 201-400 Betten, Tagungs- und Eventlokalitäten Kapazität von 200 bis 800 Personen, Museen, Theater und Kinos mit 31-250 Mitarbieter:innen
- Kategorie 5: Beherbergung >400 Betten; Tagungs- und Eventlokalitäten Kapazität >800 Personen; Museen, Theater und Kinos >250 Mitarbeiter:innen
Die Zahl der Mitarbeiter:innen entspricht Vollzeitäquivalenten.
Kategorie |
Antragsgebühr |
Jahresgebühr |
---|---|---|
1 | € 528,- | € 183,- |
2 | € 841,- | € 323,- |
3 | € 1035,- | € 507,- |
4 | € 1.229,- | € 733,- |
5 | € 1.617,- | € 992,- |
* Bei Prüfung durch alpine Vereine werden die Antrags- und Nutzungsgebühren reduziert.
** Betriebe mit einem überwiegenden Anteil an Mehrbettzimmern bzw. entsprechendem Angebot für Gruppenreisen.
Sind Betriebe in mehreren Betriebstypen tätig, wird zur Berechnung der größte Betriebstyp als Basis herangezogen (z. B. bei Betrieben mit Beherbergung und Gastronomie).
In der Antragsgebühr (die nur beim erstmaligen Antrag zur Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens zu entrichten ist) sind auch die Kosten für die Erstprüfung inkludiert. In den jährlichen Zeichennutzungsgebühren sind die Betreuung der Lizenznehmer:innen, die Bereitstellung und Wartung der Prüfsoftware, die Finanzierung von Marketing-Aktivitäten und die Kosten der nächsten Folgeprüfung enthalten.
Werden gleichzeitig das Österreichische Umweltzeichen für Tourismus und entweder für Bildung und/oder für Green Meetings und Events genutzt, reduziert sich die jeweilige Nutzungsgebühr um 25%. Finden die jeweiligen Prüfungen gemeinsam statt, reduziert sich auch die Antragsgebühr um 25 Prozent.
Gebührenordnung Österreichisches Umweltzeichen Tourismusdestinationen
Die Höhe der jährlichen Zeichennutzungsgebühr für österreichische Tourismusdestinationen wird nach der Zuordnung zu einer der nachstehenden Kategorien bemessen:
- Kategorie 1: bis 100.000 Nächtigungen/Jahr
- Kategorie 2: 100.001 – 500.000 Nächtigungen/Jahr
- Kategorie 3: 500.001 – 2.000.000 Nächtigungen/Jahr
- Kategorie 4: über 2.000.000 Nächtigungen/pro Jahr
Kategorie |
Antragsgebühr |
Jahresgebühr |
---|---|---|
1 | € 291,- | € 1.153,- |
2 | € 571,- | € 2.275,- |
3 | € 690,- | € 2.727,- |
4 | € 830,- | € 3.309,- |
Zusätzlich fallen Prüfkosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro an. Diese werden je nach Aufwand bei Erst- und Folgeprüfung in Rechnung gestellt.
Gebührenordnung Österreichisches Umweltzeichen für Bildung
Schulen und Pädagogische Hochschulen sind von der Entrichtung von Gebühren befreit.
Für außerschulische Bildungseinrichtungen wird die Höhe der jährlichen Zeichennutzungsgebühr nach der Zuordnung zu einer der nachstehenden Kategorien bemessen:
- Kategorie KG: Kindergärten
- Kategorie 1: Bildungseinrichtungen mit bis zu 5 Mitarbeiter:innen
- Kategorie 2: Bildungseinrichtungen mit 6 bis zu 9 Mitarbeiter:innen
- Kategorie 3: Bildungseinrichtungen mit 10 bis 29 Mitarbeiter:innen
- Kategorie 4: Bildungseinrichtungen mit 30 und mehr Mitarbeiter:innen
Die Zahl der Mitarbeiter:innen entspricht Vollzeitäquivalenten.
Kategorie | Antragsgebühr bei erstmaliger Prüfung |
Jahresgebühr |
---|---|---|
KG | € 528,- | € 205,- |
1 | € 582,- | € 323,- |
2 | € 841,- | € 507,- |
3 | € 1.229,- | € 711,- |
4 | € 1.617,- | € 992,- |
In der Antragsgebühr, die nur beim erstmaligen Antrag zur Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens zu entrichten ist, sind auch die Kosten für die Erstprüfung inkludiert.
In den jährlichen Zeichennutzungsgebühren sind die Betreuung der Lizenznehmer:innen, die Bereitstellung und Wartung der Prüfsoftware, die Finanzierung von Marketing-Aktivitäten und die Kosten der nächsten Folgeprüfung enthalten.
Werden gleichzeitig das Österreichische Umweltzeichen im Bereich Bildung und entweder im Bereich Tourismus und/oder für Green Meetings und Events genutzt, reduziert sich die jeweilige Nutzungsgebühr um 25%. Finden die jeweiligen Prüfungen gemeinsam statt, reduziert sich auch die Antragsgebühr um 25 Prozent.
Gebührenordnung für das EU Ecolabel für Produkte
Gemäß den Rahmenbedingungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen vorgegeben sind, werden für die Nutzung des Europäischen Umweltzeichens folgende jährlich zu entrichtende Gebühren vorgeschrieben. Die Gebühren sind entsprechend dem im EWR Raum erzielten Jahresumsatz mit den vom Nutzungsvertrag umfassten, ausgezeichneten Produkten bzw. Dienstleistungen gestaffelt.
Umsatzklasse | Jahresumsatz | Antragsgebühr | jährliche Zeichennutzungsgebühr |
---|---|---|---|
1 |
≤ € 200.000,- | € 280,- | € 658,- |
2 |
> € 200.000,- bis € 750.000,- | € 367,- | € 1.423,- |
3 |
> € 750.000,- bis € 2.2 Mio. | € 701,- | € 2.835,- |
4 |
> € 2.2 Mio. bis € 3.6 Mio. | € 852,- | € 3.406,- |
5 |
> € 3.6 Mio. | € 1035,- | € 4.161,- |
Für jeden weiteren Antrag eines:r Lizenznehmer:in für zusätzliche Produkte wird eine Antragsgebühr von € 140,- eingehoben. Diese Gebühr wird auch fällig, wenn aufgrund von Änderungen der Firmendaten oder eines Produktnamens eine neue Freigabe bzw. Urkunde ausgestellt wird.
Für Antragsteller:innen, die im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingetragen sind und/oder gemäß der Norm ISO 14001 zertifiziert wurden, wird die Antragsgebühr um 30 % (EMAS) bzw. 15 % (ISO 14001) ermäßigt. Bei Konformität mit beiden Systemen findet nur die höhere Ermäßigung Anwendung.
Bei Kleinstunternehmen beträgt die Antragsgebühr höchstens 350 Euro, bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt die Antragsgebühr höchstens 600 Euro. Definition nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen:
Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter:innen und Jahresumsatz kleiner als 2 Mio. EUR
Kleine Unternehmen: Weniger als 50 Mitarbeiter:innen und Jahresumsatz kleiner als 10 Mio. EUR
Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeiter:innen und Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. EUR
Gebührenordnung für das EU Ecolabel für Tourismusbetriebe
Gemäß den Rahmenbedingungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen vorgegeben sind, werden für die Nutzung Europäischen Umweltzeichens folgende jährlich zu entrichtende Gebühren vorgeschrieben (Die Definition der Kategorien entspricht jener des Österreichischen Umweltzeichens für Beherbergungsbetriebe):
Kategorie |
Antragsgebühr* |
Jährliche Zeichennutzungsgebühr |
---|---|---|
1 |
€ 647,- | € 216,- |
2 |
€ 862,- | € 431,- |
3 |
€ 1.078,- | € 647,- |
4 |
€ 1.294,- | € 862,- |
5 | € 1.509,- | € 1.078,- |
*In der Antragsgebühr (die nur beim erstmaligen Antrag zur Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens zu entrichten ist) sind auch die Kosten für die Erstprüfung inkludiert.
Für AntragstellerInnen, die im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingetragen sind und/oder gemäß der Norm ISO 14001 zertifiziert wurden, wird die Antragsgebühr um 30 % (EMAS) bzw. 15 % (ISO 14001) ermäßigt. Bei Konformität mit beiden Systemen findet nur die höhere Ermäßigung Anwendung.
Bei Kleinstunternehmen beträgt die Antragsgebühr höchstens 350 Euro, bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt die Antragsgebühr höchstens 600 Euro. Definition nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen:
Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter:innen und Jahresumsatz kleiner als 2 Mio. EUR
Kleine Unternehmen: Weniger als 50 Mitarbeiter:innen und Jahresumsatz kleiner als 10 Mio. EUR
Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeiter:innen und Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. EUR
Gebührenordnung bei gleichzeitiger Nutzung von Österreichischem Umweltzeichen und EU-Ecolabel
Für Produkt- oder Dienstleistungsgruppen, für die gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung für das Österreichische Umweltzeichen inhaltsgleiche Kriterien für das Österreichische Umweltzeichen und das EU-Ecolabel festgelegt wurden, sowie für die Produktgruppe Beherbergungsbetriebe, wird die Nutzungsgebühr für das Österreichische Umweltzeichen erlassen, sofern beide Zeichen gleichzeitig genutzt werden.
Sind für dieselben Produkt- oder Dienstleistungsgruppen sowohl eine Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens als auch Kriterien des EU- Ecolabel in Kraft, die nicht inhaltsgleich sind, verringert sich die jährliche Zeichennutzungsgebühr für das Österreichische Umweltzeichen um 50%, sofern beide Zeichen gleichzeitig genutzt werden.
Werden die Anträge auf Nutzung der beiden Zeichen gleichzeitig gestellt, reduziert sich die Antragsgebühr für das Österreichische Umweltzeichen um 25%. Für zusätzlich beantragte Produkte wird lediglich die Antragsgebühr für das EU-Ecolabel vorgeschrieben.
Die bei jedem weiteren Antrag für zusätzliche Produkte bzw. Dienstleistungen und bei Änderungen der Firmendaten oder eines Produktnamens zu entrichtende Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 140.- wird bei gleichzeitiger Nutzung von Österreichischem Umweltzeichen und EU-Ecolabel nur einmal eingehoben.