Elastische Fußbodenbeläge UZ 42

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Elastische Fußbodenbeläge?

Schadstoffarme Bodenbeläge sind wegen der großflächigen Anwendung für die Qualität der Innenraumluft von besonderer Bedeutung: In Belägen enthaltene flüchtige organische Verbindungen (VOC) können noch monatelang nach dem Verlegen die Raumluft belasten. Ebenso wird bei der Produktion und dem Rohstoffeinsatz die Umwelt belastet.

Was kann ausgezeichnet werden?

Diese Richtlinie erfasst elastische Bodenbeläge ebenso wie Fußbodenpaneele für lose Verlegung.

Was sind die Anforderungen?

Bodenbeläge mit dem Umweltzeichen haben sowohl in der Gebrauchsphase als auch bei den verwendeten Rohstoffen die geringst mögliche Auswirkunge auf Umwelt und Gesundheit. Verboten sind halogenierte organischen Verbindungen, toxische Schwermetallverbindungen oder Stoffe, die sehr giftig, giftig oder krebserzeugend sind. Darüber hinaus gelten Anwendungsbeschränkungen z.B. für Farbmittel, Konservierungsmittel, Bakterizide, Fungizide oder Insektizide.

Richtlinie: UZ 42 Elastische Fußbodenbeläge

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie: UZ 42 Elastische Fußbodenbeläge

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.

Liste der Prüfstellen

Prüfprotokoll
(Da die Kriterien mit dem deutschen Blauen Engel harmonisiert sind, können auch für den Antrag in Österreich die entsprechenden Unterlagen aus Deutschland verwendet werden.)

Nutzungsgebühren

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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