Scheibenfrostschutzmittel UZ 64

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Scheibenfrostschutzmittel?

Scheibenfrostschutzmittel für Scheinwerfer- und Scheibenwaschanlagen in Kraftfahrzeugen können bedenkliche Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere die enthaltenen Lösungsmittel können die Umwelt und die Innenraumluft im Auto belasten.

Was kann ausgezeichnet werden?

Scheibenfrostschutzmittel gemäß ÖNORM V 5124:2009, sowohl für den privaten, als auch den gewerblichen Gebrauch, mit einem Gefrierschutz von mindestens -25°C.

Was sind die Anforderungen?

Angelehnt das das Österreichische Umweltzeichen für Reinigungsmittel für harte Oberflächen müssen strenge Kriterien zu den enthaltenen Chemikalien eingehalten werden, damit die Gesundheits- und Umweltbelastung möglichst gering gehalten wird. Zugleich muss die Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen werden.

Details dazu finden Sie in der Richtlinie.

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 64 Scheibenfrostschutzmittel

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens.
Nutzungsgebühren

Prüfprotokoll auf Anfrage

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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