Carsharing UZ 77

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Carsharing?

Der Verkehr, damit die Mobilität, die Fortbewegung an sich unbesehen der Modalität, ist derzeit noch stark abhängig von Erdöl und benötigt Unmengen an Ressourcen. Im Betrieb entstehen viel Lärm und Abgase, die die Atemwege reizen, Anwohner belasten und die Erde buchstäblich überhitzen. Imperative genug, um das Mobilitätsverhalten zu ändern.
Werden Autos von mehreren Personen genutzt, verteilen sich die eingesetzte Energie bei der Autoherstellung, die verbauten Materialien, die inhärenten Arbeitsstunden und die Kosten, die privater Autobesitz verursacht. „Carsharing“ hebt damit in all diesen Bereichen die Produktivität resp. Ressourceneffizienz.

Carsharing resp. die Transformation vom Fahrzeug- zum Mobilitätsangebot kann auch die Flächennutzung optimieren, Treibhausgase reduzieren, die Luftqualität verbessern und unangenehme Gerüche, Smog und Lärm mindern. „Nutzen statt Besitzen“ impliziert ein tendenziell anderes Businesskonzept. Nicht der Verkauf möglichst vieler, teurer, massiver und möglichst kurzlebiger Autos maximiert den Gewinn, sondern möglichst wenige, kostenreduzierte, reparatur- und wartungsarme, langlebige Autos, deren individuelle Kilometerleistung verdoppelt werden könnte.
Umwelt, Klima und Gesundheit gewinnen jedoch nur, wenn diese Effizienzgewinne nicht durch überbordendes Wachstum von Autokilometern kompensiert werden können.

Intention der Richtlinie für Carsharing ist, Angebote mit ökologischem Engagement deutlich kommunizierbar zu machen. Damit sollen ein probates Marketingtool und eine klare Orientierung für die Nutzung, ebenso wie für klima- und umweltpolitische Zielsetzungen ermöglicht werden.

Was kann ausgezeichnet werden?

Alle Arten von Angeboten der Dienstleistung „Carsharing“, die mit den Kriterien konform gehen, deren Preise mit Energiekosten korrelieren und deren Fahrzeuge von einer unbestimmten Anzahl von Personen auf Basis einer Rahmenvereinbarung selbstständig genutzt werden können.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Gemeinden, Vereine, Betreiber von Wohnanlagen, Betreiber von Plattformen und andere Organisationen unbesehen der Rechtsform.
Angebote, die mit „Blauer Engel“ nach der Richtlinie RAL UZ 100 „Carsharing“ zertifiziert sind, können ohne Begutachtung das Österreichische Umweltzeichen nutzen.

Was sind die Anforderungen?

+ Diskriminierungsfreie Teilnahme für jede volljährige Person und Ausnahmen nur mit gesetzlicher Konformität
+ Mindestleistungsumfang des Angebotes
+ Ab einer Mindestgröße des Angebotes öffentliche Daten für multimodales Mobilitätsverhalten (Öffis, zu Fuß, Fahrrad u.a.).
+ Eine Mindestressourceneffizienz resp. eine Mindestauslastung
+ Top-Standards für Luftschadstoffe bei Diesel- und Benzinmotoren
+ Mindestanteil kleinerer Fahrzeuge, emissionsarm und flächensparend, an der gesamte Fahrzeugflotte
+ 100 % Ersatz älterer Fahrzeuge durch umweltfreundliche Top-Modelle resp. Antriebssysteme bis Dezember 2022
+ Mindestanteil reinelektrischer Fahrzeuge mit Batterie oder Brennstoffzelle
+ 100 % Strom aus erneuerbarer Energie bei anbietereigenen Ladestationen
+ Hohe Standards bei der Gebrauchsqualität
+ Ausnahmen für Fahrzeuge im privaten Besitz, die über Plattformen angeboten werden

Richtlinie: UZ 77 Carsharing

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie: UZ 77 Carsharing

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte

Liste der Prüfstellen

Prüfprotokoll

Nutzungsgebühren

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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