UZ 15 Sonnenkollektoren und Solaranlagen

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

Sie sind bei uns schon registriert oder Lizenznehmer? Dann melden Sie sich bitte hier an: Login

Warum gibt es ein Umweltzeichen für diese Produkte?

Die Verwendung von thermischen Sonnekollektoren zur Warmwasseraufbereitung ist die ressourcenschonende und nachhaltige Alternative zum Einsatz fossiler Energieträger.
Die seit 1993 geltende Richtlinie galt seit je her als Trendsetter von Umwelt- und Qualitätsstandards für industriell oder in Selbstbaugruppen gefertigte thermische Kollektoren.
Um die vermehrte Nachfrage an Komplettanlagen zu berücksichtigen wurden auch Kriterien für hocheffiziente Solaranlagen entwickelt.

Neben Anforderungen an die Leistung und energetische Amortisation, an die Langlebigkeit und Qualität des Kollektors werden nun auch Anforderungen an Speicher, Pumpen und Schaltungen sowie an die Dämmung der einzelnen Komponenten gestellt.

Kollektoren und Anlagen, die nach den Anforderungen dieser Umweltzeichen-Richtlinie geprüft sind, erfüllen auch die Kriterien der meisten internationalen Kennzeichnungssysteme.

Das Österreichische Umweltzeichen stellt somit eine eindeutige Entscheidungshilfe für Konsumenten dar, die eine umweltfreundliche und qualitativ hochwertige Anlage zur nachhaltigen Warmwasserbereitung erwerben möchten.

Was kann ausgezeichnet werden?

Thermische Sonnekollektoren (abgedeckte Flachkollektoren oder Vakuumkollektoren) sowie Solaranlagen, die mit diesen Kollektoren betrieben werden.

Was sind die Anforderungen?

+ Der Kollektor muss den Anforderungen der ÖNORM EN 12975 Teil und ÖNORM EN ISO 9806 entsprechen.
+ Der Absorber des Kollektors darf nicht galvanisch beschichtet sein.
+ Folgende Jahreswärmeerträge müssen erzeugt werden konnen:
Flachkollektoren ≥ 350 kWh/m2 Aperturfläche
Vakuumkollektoren ≥ 400 kWh/m2 Aperturfläche
+ Thermische Solaranlagen müssen den Anforderungen der ÖNORM EN 12976 Teil 1und Teil 2 bzw. der ÖNORM EN 12977 (Teile 1 bis 5) entsprechen.
+ Die Kollektorfläche muss bei Solaranlagen, die zur Warmwasseraufbereitung dienen, mindestens 6m² betragen und der Speicher muss ein Mindestvolumen von 400 Liter aufweisen.
+ Bei Solaranlagen zur Heizungsunterstützung muss die Kollektorfläche bei Vakuumkollektoren mindestens 12m², bei Flachkollektoren mindestens 15m² betragen und der Speicher muss ein Mindestvolumen von 1.500 Liter aufweisen.
+ Der Zeichennutzer muss eine 10 jährige Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Kollektors und eine 5 jährige Garantie auf Speicher und Pumpe(n) abgeben.

Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 15 Sonnenkollektoren und Solaranlagen

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 15 Sonnenkollektoren und Solaranlagen
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens.
Nutzungsgebühren

Prüfprotokoll

Zum Online-Antrag

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



Sie sind bei uns schon registriert? Dann können Sie sich hier anmelden: Login