Emissionsarme Transportsysteme UZ 66
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für diese Produkte?
Der Transportsektor zählt weltweit zu den größten Verursachern von CO₂‑Emissionen – auch in Österreich, wo der Verkehr rund ein Drittel aller Treibhausgase verursacht. Besonders der stark wachsende Güterverkehr belastet Klima und Umwelt erheblich. Trotz technischer Fortschritte steigen die Emissionen weiter, da Transportmengen und Verkehrsdichte schneller wachsen als die Einsparungen.
Österreich setzt daher auf eine umfassende Verkehrswende mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Im Mittelpunkt stehen die Prinzipien Vermeiden, Verlagern und Verbessern: effizientere Logistik, mehr Gütertransporte auf der Schiene sowie der Einsatz emissionsfreier Antriebe und moderner Infrastruktur.
Die Richtlinie unterstützt diese Ziele, indem sie Vorgaben zur Reduktion von Emissionen entlang der gesamten Transportkette definiert – vom Ausgangspunkt bis zum Zielort. Sie richtet sich an Transporte auf Straße und Schiene sowie an Umschlagzentren und ergänzt diese durch Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften im Unternehmen.
Was kann ausgezeichnet werden?
Emissionsarme Transportsysteme und Transportdienstleistungen für Güter, die auf Schiene oder Straße transportiert werden.
Was sind die Anforderungen?
Die Richtlinie UZ 66 zeichnet Gütertransporte auf Straße und Schiene aus, die emissionsarm organisiert sind. Im Mittelpunkt stehen ein klimafreundlicher Fuhrpark, der verstärkt auf emissionsfreie oder zumindest schadstoffarme Fahrzeuge setzt, sowie eine effiziente und umweltbewusste Transportabwicklung und Logistik. Dazu gehören u.a. moderne Telematik, spritsparende oder energieeffiziente Fahrweise, eine optimierte Routen‑ und Auslastungsplanung und ein hoher Anteil emissionsfreier Fahrzeuge in der Zustellung („Last Mile“). Auch Umschlagzentren müssen definierte ökologische Mindeststandards erfüllen.
Parallel dazu berücksichtigt die Richtlinie auch soziale und betriebliche Kriterien: faire Arbeitsbedingungen, Einhaltung von Arbeitnehmer:innenschutz, verantwortungsvolle Lieferketten, sowie klare Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Unternehmen – etwa ein Abfallwirtschaftskonzept oder der Bezug von Umweltzeichen-Strom. Insgesamt stellt das Umweltzeichen sicher, dass transportierende Unternehmen ihre Prozesse ganzheitlich auf Klimaschutz, Ressourcenschonung und soziale Verantwortung ausrichten.
Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ66 Emissionsarme Transportsysteme.
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ66 Emissionsarme Transportsysteme
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gesamtgutachtens
Prüfprotokol
Nutzungsgebühren
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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