Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen UZ 43
Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung
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Warum gibt es ein Umweltzeichen für diese Produkte?
Dämmstoffe dieser Richtlinie dürfen nicht im Innenraum oder auf der Fassade verwendet werden. Ihre Anwendung ist auf Bereiche beschränkt, die wasserabweisende Eigenschaften erfordern und die durch konstruktive Lösungen beim Einbau einen selektiven Rückbau für die stoffliche Verwertung oder Wiederverwendung ermöglichen. Auf diesem exponierten Anwendungsfeld - Sockel, Perimeter, Umkehrdach, unter der Fundamentplatte und Bereiche erhöhter Druckbelastung (z. B. bei Parkdecks) - dominieren nahezu ausschließlich synthetische Dämmstoffe auf Basis fossiler resp. polymerer Rohstoffe. Jene mit einer erheblich besseren ökologischen Performance sollen mit dem Umweltzeichen sichtbar gemacht werden.
Was kann ausgezeichnet werden?
Hartschaumdämmstoffe aus polymeren Rohstoffen mit einer Wärmeleitfähigkeit von weniger 0,035 W/mK, die ohne halogenierte organische Verbindungen, mit einem GWP > 1, geschäumt sind und die wasserabweisende Eigenschaften aufweisen. Die Form ist dabei variabel, es können Platten, Schüttungen, Gussformen u.a. sein.
Was sind die Anforderungen?
Halogenierte Treibmittel, die die Erde stärker als CO2 erwärmen, Phtalate als Weichmacher und problematische Farbstoffe dürfen nicht eingesetzt werden. Der gesetzlich vorgegebene Flammschutz kann nur durch wenige, harmlose Chemikalien oder durch eine Fixierung in die Polymerstruktur des Dämmstoffmoleküls, ohne Kontamination der Umwelt, gewährleistet werden. Die Dämmeigenschaften müssen zu einer überdurchschnittlichen Schonung von Ressourcen führen.
Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 43 Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen.
Weitere Infos und Liste der Prüfstellen
Richtlinie UZ 43 Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Prüfprotokoll
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens
Nutzungsgebühren
Zum Online-Antrag (erste Registrierung)
Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware
Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.
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