Neue Kennzeichnungspflicht für Duftstoffe
Die EU-Kommission hat kürzlich eine Verordnung veröffentlicht, die die Transparenz über Duftstoffallergene in Kosmetika verbessern wird.
Duftstoffe sind organische Verbindungen, die häufig in Parfüms und anderen parfümierten kosmetischen Mitteln, oft aber auch in Waschmitteln, Weichspülern und sonstigen Haushaltsprodukten verwendet werden. Viele Duftstoffe können allerdings Allergien auslösen. Ist jemand gegenüber einem derartigen Allergen sensibilisiert, reicht eine geringe Konzentration aus, um Allergiesymptome hervorzurufen.
Es wird geschätzt, dass ein bis neun Prozent der Bevölkerung in der Union allergisch auf allergieauslösende Duftstoffe reagiert. Daher hat die EU Kommission nun eine neue Verordnung, die die Deklaration von Duftstoffen regelt, veröffentlicht. Die verschiedenen Maßnahmen zielen darauf ab, die gesamte Bevölkerung vor der Entwicklung von Duftstoffallergien (Primärprävention) und sensibilisierte Personen vor dem Auftreten von Allergiesymptomen (Sekundärprävention) zu schützen.
Die Verordnung bedeutet, dass Kosmetikhersteller in Zukunft die zusätzlichen Duftallergene, die in der SCCS-Stellungnahme von 2012 als bedenklich eingestuft wurden, deklarieren müssen. Außerdem müssen die zusätzlichen Duftallergene in der Liste der Inhaltsstoffe, die auf dem kosmetischen Mittel angebracht werden muss, oder in einer physischen Packungsbeilage (keine digitale Kennzeichnung) deklariert werden - also ähnlich wie bei den 26 Duftallergenen, die heute bereits deklariert werden müssen. (Hinweis: Die neue Transparenzpflicht gilt auch für Detergenzien)
Dies markiert das Ende einer mehr als zehnjährigen Diskussion darüber, wie die Transparenz für die Verbraucher verbessert werden kann - der einzige Nachteil sind die Übergangsfristen: Die Hersteller sind drei Jahre lang nicht verpflichtet, die neuen Vorschriften einzuhalten, während die vorhandenen Bestände bis zu fünf Jahre lang auf dem Markt bleiben können (die Industrie hatte eine unbefristete Verkaufsfrist gefordert). Dennoch ist die Entscheidung, die Transparenz bei Duftstoffallergenen zu erhöhen, insgesamt ein ausgezeichneter, wenn auch überfälliger, Gewinn für die Verbraucher.
Die Verordnung können Sie hier nachlesen: EUR-Lex - 32023R1545 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Das Umweltzeichen als Vorreiter
Im Umweltzeichen für Kosmetika und Tierpflegeprodukte sind diese Duftstoffkomponenten seit dem Jahr 2021 ab den Grenzen, ab denen sie dann deklariert werden müssen, bereits jetzt verboten. In Kinderprodukten dürfen gar keine Duftstoffe enthalten sein.