Kostengünstig und effektiv Energie zu sparen und umweltschädigende Emissionen zu reduzieren erfordert oft eine Fülle von Maßnahmen, die von der Wahl des Energieträgers über bauliche Maßnahmen bis zur Anlagenerrichtung reichen.
Die Umweltzeichen-Richtlinie „effiziente Energiedienstleistungen“ umfasst neben Anforderungen an Anlagen- und Betriebsführungs- und Einsparcontracting auch Energieeffizienzmaßnahmen wie Energieberatung und die Implementierung eines Energiemanagementsystems.
Es werden Qualitätsstandards für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen definiert, die in der Projektierung, Umsetzung und Dokumentation zur Anwendung kommen.
Weiters muss die Reduktion der CO2-Emissionen, nach der vom Energiedienstleister umgesetzten Maßnahme, ausgewiesen werden. Die in der Richtlinie angeführten Mindeststandards an das Vertragswesen dienen zur transparenten Geschäftsabwicklung.
Kosteneinsparungen oder Investitionen, die zu Lasten der Umwelt gehen oder keinen Beitrag zur Umweltentlastung leisten, können nicht mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden.