Wildrosen.
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Umweltzeichen UZ 49 – Anforderungen an Green Loans

Heuer wird die Umweltzeichen-Richtlinie für Finanzprodukte überarbeitet. Aktuell ist geplant, Grüne Kredite (Green Loans) als neue Produktgruppe in die Richtlinie aufzunehmen und damit zertifizierbar zu machen.

Der 2018 von der Europäischen Kommission entwickelte 10-Punkte-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen zielt darauf ab, Kapitalströme in Richtung nachhaltige Investitionen zu lenken. Seither ist in der Finanzbranche vieles in Bewegung geraten, da umfassende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht wurden wie z.B. die EU-Taxonomie, die EU-Offenlegungsverordnung und weitere wichtige Regularien. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das einheitlich festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltverträglich gelten. Zudem wird auch an EU-weit einheitlichen Kennzeichen für grüne Finanzprodukte und grüne Anleihen gearbeitet. Dieses System soll es den Investor:innen erleichtern, klimafreundliche und nachhaltige Anlagen zu erkennen und darin zu investieren.

In Österreich gibt es schon seit vielen Jahren Aktivitäten und Produkte, die als gute Beispiele und Vorbilder für andere Länder dienen. In diesem Zusammenhang ist jedenfalls das Österreichische Umweltzeichen zu sehen, das bereits seit 2004 an Finanzprodukte vergeben wird und damit als ältestes (nachhaltige) Finanzlabel in Europa gesehen wird. Bei den Investor:innen in Österreich hat sich die Richtlinie UZ 49 als Standard und wertvolle Orientierungshilfe für nachhaltige Finanzprodukte bereits seit vielen Jahren etabliert. Wie aktuelle Marktzahlen belegen, steigt nicht nur das Volumen nachhaltiger Finanzprodukte, sondern auch die Anzahl der zertifizierten Produkte kontinuierlich an.

Um aktuellen Marktentwicklungen Rechnung zu tragen, wird die Richtlinie UZ 49 alle vier Jahre überarbeitet. Dieses Jahr steht wieder eine Überarbeitung auf der Tagesordnung. Dazu wird ein umfangreicher Dialog gestartet, um die Expertise der Stakeholder in die Überarbeitung einfließen zu lassen. Aktuell ist geplant, Grüne Kredite (Green Loans) als neue Produktgruppe in die Richtlinie aufzunehmen und damit zertifizierbar zu machen. Sowohl nachhaltige Giro- und Sparprodukte als auch Grüne Anleihen können bereits seit 2020 mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden. Es liegt daher nahe, auch Kriterien für Grüne Kredite zu entwickeln.

Vor diesem Hintergrund fand am 20. Februar ein erstes Webinar mit ausgewählten Expert:innen statt, um Erwartungen und Herausforderungen bei der Auszeichnung von Green Loans zu diskutieren. Die Online-Veranstaltung wurde von der ÖGUT – Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik im Auftrag des Klimaschutzministeriums und in Kooperation mit dem VKI – Team Umweltzeichen durchgeführt.

Was sind nun grüne Kredite?

Grüne Kredite werden als alle Arten von Darlehensinstrumenten definiert, die ausschließlich zur Finanzierung (oder Refinanzierung) neuer und/oder bestehender geeigneter grüner Projekte bereitgestellt werden. Es ist zu erwarten, dass sich Banken vermehrt mit diesem Thema auseinandersetzen werden, da bei der Kreditvergabe zukünftig auch Nachhaltigkeitskriterien abgefragt und Kredite auch nach ihrer „Taxonomiekonformität“ beurteilt werden.

Im Rahmen des Webinars gingen die Teilnehmer:innen beispielsweise der Frage nach, wie Ausschlusskriterien bei Green Loans Anwendung finden können. Eine weitere Frage beschäftigte sich mit der Möglichkeit einer verpflichtenden externen Validierung von Green Loans, analog zu einer Second Party Opinion bei Green Bonds. Diskutiert wurde weiters auch der Bezug zur Taxonomie im Umweltzeichen.

Die Ergebnisse aus dem Webinar werden in die Überarbeitung der UZ 49 einfließen. Der VKI - Verein für Konsumenteninformation und das Klimaschutzministerium werden sich frühzeitig an alle Stakeholder wenden, um weitere Möglichkeiten zur Involvierung in die Überarbeitung der Richtlinie aufzuzeigen.

Susanne Hasenhüttl, ÖGUT