Korb mit Umweltzeichen-Produkten
© Umweltzeichen

Green Claims Richtlinie gegen Greenwashing

Die Europäische Kommission hat ein neues Gesetz zur Bekämpfung irreführender Umweltaussagen vorgelegt. Damit will Brüssel verstärkt gegen Greenwashing vorgehen.

Der am 22.3.2023 veröffentlichte Richtlinien-Entwurf über umweltbezogene Angaben („Green Claims-RL“) soll Greenwashing eindämmen und Konsument:innen besser in die Lage versetzen, fundierte Kaufentscheidungen auf der Grundlage zuverlässiger Umweltinformationen über die von ihnen gekauften Produkte zu treffen. Umfasst sind freiwillige Umweltaussagen zu Umweltauswirkungen eines Produkts oder Händler:innen, nicht aber EU-regulierte Label wie das EU-Umweltzeichen oder das Bio-Siegel. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Diese reichen von Geldstrafen bis hin zur Beschlagnahmung von Einnahmen und dem vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und öffentlichen Mitteln.

40 Prozent der Umweltaussagen „völlig haltlos“

Eine im Jahr 2020 veröffentlichte Studie der Kommission ergab, dass 40 Prozent der von Unternehmen gemachten Umweltaussagen „völlig unbegründet“ waren, mehr als die Hälfte der Umweltaussagen waren „vage, irreführend oder haltlos“. Um dem entgegenzuwirken, soll der nun vorliegende Vorschlag sicherstellen, dass umweltbezogene Angaben mit einer glaubwürdigen und angemessenen Begründung validiert werden. Der Vorschlag bezieht sich auf „explizite Umweltaussagen“, die sich auf die Umweltauswirkungen, -aspekte oder -leistungen eines Produkts oder des Händlers beziehen und einen „Lebenszyklus“-Ansatz verfolgen, von den Rohstoffen bis zum Ende des Lebenszyklus.

Die Informationen müssten transparent und für die Verbraucher:innen über einen Weblink oder einen QR-Code leicht zugänglich sein. Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro, werden aktuell von der Regelung ausgenommen.

Strengere Regeln für Umweltsiegel

Um dem Wildwuchs an neuen Umweltzeichen entgegenzuwirken und das Vertrauen in die bestehenden zu stärken, schlägt die Kommission eine Verschärfung der Kontrollen und Durchsetzung auf der Grundlage einer Zertifizierung durch unabhängige Prüfer vor. Neue öffentliche Systeme sollen zukünftig nur im Rahmen des EU-Rechts zulässig sein, neue private Systeme nur, wenn den für ihre Genehmigung zuständigen nationalen Behörden ein Mehrwert nachgewiesen werden kann.

Der Entwurf ergänzt damit die Vorgaben des Richtlinien-​Entwurfs zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel zur Verwendung von Umweltzeichen, der im März letzten Jahres vorgelegt wurde und der ein Verbot von auf Selbstzertifizierung beruhenden Umweltzeichen vorsieht. Labels mit aggregierten Punktzahlen (wenn eine Reihe von Umweltauswirkungen zusammenfasst und der Verbraucher:in dieser aggregierte Wert mitteilt wird) sollen nicht mehr erlaubt sein.

Hinterlegte Kriterien

Ursprünglich wollte sich die Kommission in ihrem Vorschlag auf eine einzige Methode – dem Produkt-Umwelt-Fußabdruck (Product Environmental Footprint, PEF) – stützen, um umweltfreundliche Aussagen zu belegen. Diesen Ansatz verfolgt die EU-​Kommission in der nun vorliegenden Fassung nicht mehr, das heißt, die Bewertung ist grundsätzlich Methoden offen. Es werden lediglich die Mindestkriterien für die Begründung vorgegeben.

Überprüfung von Green Claims und Umweltzeichen durch unabhängige Prüfstellen

Völlig neu ist, dass eine unabhängige Prüfstelle die umweltbezogenen Aussagen und verwendeten Umweltzeichen eines Unternehmens – bereits vor Verwendung des Green Claims – überprüft. Bei einer positiven Bewertung soll die Prüfstelle eine EU-​weit gültige Bescheinigung ausstellen, mit welcher die Unternehmen den Green Claim in allen Mitgliedstaaten bedenkenfrei verwenden können sollen. Diese Prüfstellen sind jeweils von den Mitgliedstaaten einzurichten.

Ausblick

Der Entwurf zur Green-​Claims-RL wird in einem nächsten Schritt nun im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat diskutiert.

Weitere Informationen finden Sie hier.