Green Producing in Film und Fernsehen UZ 76

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Nachaltige Filmproduktion?

Unabhängig von der Größe einer Filmproduktion, gibt es nicht nur direkt am Set, sondern auch vor und nach den Dreharbeiten Aspekte, welche die Umwelt in unterschiedlicher Form belasten: Stromversorgung, Verpflegung, Unterkunft, Mobilität. Je nach Produktion können zahlreiche weitere Komponenten hinzukommen.
Um nachhaltig produzierte Filmproduktionen hervorzuheben, wurde 2016 gemeinsam mit dem Umweltministerium – BMK, Filmschaffenden und Umweltexperten eine Österreichische Umweltzeichen-Richtlinie für Grüne Filmproduktionen erarbeitet, die 2017 in Kraft getreten ist.

Was kann ausgezeichnet werden?

Ausgezeichnet werden spezifische Filmproduktionen, nicht die Produktionsfirma selbst. Die Filmproduktion ist der Herstellungsprozess eines Kino-, Werbe-, Dokumentar- oder Fernsehfilms (bzw. auch einer Staffel, Filmserie oder -reihe), einer Show oder einer Reportage.

Was sind die Anforderungen?

Die Kriterien der Richtlinie gliedern sich in zwei Bereiche und müssen von der antragstellenden Produktionsfirma sowie der auszuzeichnenden Filmproduktion erfüllt werden.

1. Kriterien, die die Produktionsfirma als Unternehmen zu erfüllen hat: Hier wird das Leitbild der Produktionsfirmen geprüft, ebenso das Vorhandensein eines Green-Producing-Beauftragten sowie Kriterien betreffend einer umweltschonenden Büroführung.

2. Kriterien, die auf die jeweilige Filmproduktion zutreffen: Hier werden Anforderungen zu Klimaschutz, Mobilität, am Set, eingesetzten Materialien für Bauten, Szenenbild und Requisiten, Kostüm und Maske, Technik, Catering und Unterkünfte formuliert.

Bei einer Reihe von Kriterien gibt es Wahlmöglichkeiten, es ist also teilweise optional, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Erst ein Gutachten einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle über die Einhaltung der Kriterien führt zu einer Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens.

Die Richtlinie mit allen Details finden Sie hier. (Guideline in English:coming soon)

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Die Richtlinie mit allen Details finden Sie hier. (Guideline in English: coming soon)

Link zu den Gebühren (bitte beachten Sie die Bestimmungen für UZ 76 - hinunterscrollen)

Download Informationsblatt zur Antragstellung

Link zur Liste der Prüfstellen

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Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Download Informationsblatt zur Antragstellung
Anleitung zum Online Antrag
und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.

Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet: Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing- und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind, und Ähnliches.
Endgültig sind diese Daten auszufüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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