Wiederaufbereitete Toner-Kartuschen und wiederbefüllbare Tintenpatronen UZ 11

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Toner und Tintenpatronen?

Werden Tonerkartuschen und Tintenpatronen mehrmals verwendet, wird deren Nutzung optimiert. Ökologisch wird Abfall vermieden. Es werden weniger Treibhausgase emittiert und energetische und natürliche Ressourcen geschont. Wiederaufbereiten im Gegensatz zum Wegwerfen erweitert den Horizont in Richtung Kreislaufwirtschaft.

Was kann ausgezeichnet werden?

Gewerblich wiederaufbereitete Toner-Kartuschen, gefüllt mit pulverförmigen Tonern, für den monochromen oder farbigen Druck und Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker, die für Bürogeräte mit Druckfunktion einsetzbar sind.

Was sind die Anforderungen?

Die Gebrauchsqualität muss jener von Originalprodukten entsprechen. Für Toner und Tinten gelten strenge Grenzen für krebserzeugende, erbgutgefährdende, toxische und sonstige Gesundheit und Umwelt gefährdende Substanzen. Kriterien für eine funktionierendes Rücknahme- und Recyclingsystem werden ergänzt durch Anforderungen an die Aufbereitung, Produktionsstätte und die Verpackung.

Sind die beantragten Produkte bereits Blauer Engel (RAL-UZ 177) zertifiziert, genügt für eine Auszeichnung mit dem Österreichischen Umweltzeichen die Vorlage der RAL-Urkunden. Nordic Ecolabel zertifizierte Produkte bedürfen der Ergänzung mit einigen Nachweisen, die in aller Regel bereits verfügbar sein sollten. Beide, nordisch und deutsch zertifizierte Produkte, bedürfen keines weiteren Gutachtes.

Richtlinie: UZ 11 Wiederaufbereitete Toner-Kartuschen und wiederbefüllbare Tintenpatronen

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie: UZ 11 Wiederaufbereitete Toner-Kartuschen und wiederbefüllbare Tintenpatronen

Downloads:
Informationsblatt zur Antragstellung
mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Prüfprotokoll als Leitfaden für die Prüfstelle
Dokumentation Nordic Ecolabel

Links:
Liste der Prüfstellen
Nutzungsgebühren

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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