Zierpflanzen UZ 51

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Zierpflanzen?

Krautige Pflanzen, Stauden und Gehölze, als Zierpflanzen vermarktet, werden im konventionellen Anbau unter Einsatz giftiger Chemikalien, energiereich synthetisierter Dünger und Substraten mit Torf hergestellt. Das geistige Paradigma stammt aus einer Zeit, in der primär ökonomische Aspekte im Vordergrund standen. Nachteile für Klima, Artenvielfalt und Natur wurden erst nach und nach erkennbar. Ein Umstieg auf ökologische Produktion zur Lösung dieses Dilemmas wird zwar dringlicher, scheitert jedoch häufig an vermeintlichen oder tatsächlichen ökonomischen Nachteilen, obwohl deren Rahmenbedingung sich verbessert (z.B. alternativen Produktionsmethoden, Ausbildung, Nachfrage, Image, Marketing).
Das Umweltzeichen möchte für den ökologisch bewussten Zierpflanzenkauf, der Gifte und Umweltzerstörung meidet, Produkte sichtbar machen, die naturnah und ohne Umweltschäden produziert wurden. Der Appell gilt dem Handel solche Produkte in das Sortiment zu nehmen und sie bei Produzenten zu ordern. Das können biologisch erzeugte Produkte sein, aber auch solche, die auf giftige Chemikalien verzichteten. Gesamtbetriebliche Umstellung ist keine Voraussetzung, ein kriterienkonformes Produktionsverfahren reicht aus.

Angesprochen sind insbesondere Produzenten, die keine Lust auf Gift haben, bereits naturnah produzieren oder bereit sind, besonders bei geeigneten Kulturen, eine chemiefreie Produktion zu riskieren. Sollte der Fall eintreten, dass Schädlinge oder Krankheiten überhandzunehmen drohen, muss auf konventionelle Mittel nicht verzichtet werden. Die Pflanze kann diesfalls jedoch nicht mit dem Umweltzeichen beworben werden.

Das Umweltzeichen appelliert an die Risikobereitschaft, die Experimentierfreude, will Low-Input-Strategien oder den Umstieg auf ökologische Produktion forcieren und zu einem Imagegewinn des Unternehmens beitragen.

Was kann ausgezeichnet werden?

Schnittblumen, Topf- und Containerpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen, Stauden, Kräuter, Sträucher oder Bäume.

Was sind die Anforderungen?

Ausgangsmaterialien für selbstgemischte oder zugekaufte Substrate müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Torf oder synthetische Bodenhilfsstoffe sind nicht zugelassen, synthetische Dünger nur in einer Ausnahme: Langzeitdünger für Topf- und Containerpflanzen mit einer max. Menge von 5 kg/m3 Substrat. Rindenhumus, Rindenmulch sowie Holzfasern stammen aus chemisch unbehandelten Ausgangsprodukten.
Zugekaufte Zierpflanzen müssen bis zur Verkaufsfähigkeit mindestens 2/3 der Kulturdauer im Erzeugungsbetrieb verweilen, Bäume mindestens 2 Vegetationsperioden.
Verantwortungsvolles Gärtnern und Bepflanzen sollte „der Natur ihr Prinzip ablauschen“ und Wechselbeziehungen zwischen Pflanzen, Pilzen, Insekten und Kleintieren integrieren. Der vorbeugende Pflanzenschutz hat oberste Priorität. Das Vermeiden von Krankheiten, Unkräutern und Befall durch Schadorganismen, hat durch die ganzheitliche Anwendung biologischer, biotechnologischer, physikalischer, anbautechnischer oder pflanzenzüchterischer Maßnahmen zu erfolgen.
Erst nach Ausschöpfen aller vorbeugenden Maßnahmen dürfen Pflanzenschutzmittel entsprechend der EU-VO 834/2007 über den Ökologischen Landbau zur Anwendung kommen. Herbizide, Nematizide und chemische Wachstumsregulatoren dürfen nicht eingesetzt werden. Zum präventiven Schutz von Rinden bei starker Sonneneinstrahlung können Anstriche mit reflektierender atmungsaktiver Farbe verwendet werden, die gemäß ÖNORM L 1122 mindestens zwei Jahre halten und die keine kennzeichnungspflichtigen Gefahrstoffe enthalten. Sicherheit im Notfall - keine Auszeichnung: Scheitern die Prinzipien und Möglichkeiten des naturnahen Gärtnerns, können zur Absicherung gegen wirtschaftlichen Schaden, bei ausuferndem Pilzbefall und gegen Miniermotten und Schildläuse Fungizide und Insektizide gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz eingesetzt werden; jedoch nicht Produkte, die nach der CLP-Verordnung akut toxisch (Kategorien 1, 2 oder 3) oder reproduktionstoxisch (Kategorien 1A, 1B, 2) sind. Ein Notfall muss gemeldet werden; mit Notfallmittel behandelte Produkte können nicht ausgezeichnet werden.
Für Glashäuser und Stellflächen von Töpfen und Containern bzw. ein anderes System mit nachweislich gleichem Effekt ist ein geschlossenes Bewässerungssystem vorgeschrieben. Keinesfalls darf Grundwasser kontaminiert werden.
Kulturgefäße, Rankhilfen und Informationsschilder aus kompostierbaren Materialien (z.B. Altpapier, Flachs, Jute, Hanf, Ton) sind vorzuziehen. Kunststofftöpfe, -schalen etc. müssen frei von halogenierten organischen Ver-bindungen, mehrfach nutzbar und recycelbar sein.
Verpackungen sind recycelbar und frei von halogenierten organischen Verbindungen. Verkaufsfertige Pflanzen sind mit ausreichenden Informationen für eine optimale Nutzung und Pflege zu versehen.

Details dazu finden Sie in der Richtlinie UZ 51 Zierpflanzen

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 51 Zierpflanzen

Informationsblatt zur Antragstellung

Liste der Prüfstellen

Prüfprotokoll zur Erstellung des Gutachtens (docx 224 kB)

Nutzungsgebühren

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Download Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Intersse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.



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