Verlässlichkeit und Kontrolle

Um nachzuweisen, dass Betriebe, Produkte oder Dienstleistungen den Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinien entsprechen, müssen interessierte Unternehmen ein Gutachten einer qualifizierten unabhängigen Prüfstelle erbringen.

Um nachzuweisen, dass Betriebe, Produkte oder Dienstleistungen den Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinien entsprechen, müssen interessierte Unternehmen ein Gutachten einer qualifizierten unabhängigen Prüfstelle erbringen. Das Österreichische Umweltzeichen wird für die Dauer von vier Jahren vergeben, anschließend ist wieder ein neues Gesamtgutachten fällig. Ergeben sich bei den ausgezeichneten Produkten oder Dienstleistungen Änderungen, z.B. in der Rezeptur oder bei den verwendeten Materialien, muss auch vor Ablauf der vier Jahre ein aktualisiertes Gutachten über Änderungen, die die Anforderungen des Umweltzeichens betreffen, erbracht werden.

Jährliche Stichproben bei ausgewählten Betrieben und Produkten durch den Verein für Konsumenteninformation geben zusätzliche Sicherheit, dass die Anforderungen des Österreichischen Umweltzeichens kontinuierlich eingehalten werden.