UZ 66 - Emissionsarme Transportsysteme: Anforderungen im Überblick
Der Verkehrssektor zählt zu den größten Verursachern von Treibhausgasemissionen. In Österreich lag sein Anteil 2024 bei rund 30 Prozent der nationalen Emissionen – mehr als jeder andere Bereich. Die Richtlinie UZ 66 des Österreichischen Umweltzeichens setzt hier an: sie definiert klare Kriterien für Transportdienstleistungen und Transportsysteme, die einen Beitrag zur Emissionsreduktion leisten sollen.
Was umfasst die Richtlinie?
Die Zertifizierung richtet sich an Unternehmen, die Güter auf Schiene und/oder Straße transportieren und dabei gegebenenfalls Verteilzentren, Hubs oder Depots nutzen. Ein Transportsystem wird umfassend verstanden: Es beinhaltet Fahrzeuge, Energieversorgung, logistische Prozesse, IT-Systeme und die betrieblichen Rahmenbedingungen. Die Zertifizierung gilt für vier Jahre und erfordert ein Gutachten einer unabhängigen Prüfstelle.
Umweltkriterien: Von der Schiene bis zur letzten Meile
Die Kernanforderungen betreffen die Reduktion von Emissionen entlang der gesamten Transportkette:
- Schienenverkehr: Transporte müssen vollständig mit Strom erfolgen, der jährlich bilanziert wird.
- Straßenverkehr: Für den Fuhrpark gelten strenge Vorgaben:
- Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen mindestens EURO-6-Standards erfüllen.
- Neuanschaffungen unter 3,5 Tonnen müssen emissionsfrei sein; über 3,5 Tonnen sind emissionsfreie Fahrzeuge bevorzugt.
- Unternehmen müssen eine Dekarbonisierungsstrategie mit konkreten Zielwerten vorlegen.
- Last Mile: Mindestens 50 Prozent der eingesetzten Fahrzeuge müssen emissionsfrei sein.
- Effizienzmaßnahmen: Routenoptimierung, Auslastungsmanagement und digitale Sendungsverfolgung sind verpflichtend.
- Verteilzentren: Gebäude müssen mindestens zwei Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, etwa erneuerbare Energie für Heizung, PV-Anlagen oder Gebäudestandards wie ÖGNI/DGNB.
· Betriebsstätten und Energieversorgung: Die Betriebsstätten müssen alle relevanten Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen erfüllen. Zudem ist der Bezug von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Quellen vorgeschrieben – idealerweise zertifiziert nach UZ 46 „Grüner Strom“. Alternativlösungen sind nur zulässig, wenn UZ-46-Strom nachweislich nicht verfügbar ist.
Soziale Kriterien: Verantwortung entlang der Lieferkette
Neben ökologischen Anforderungen legt die Richtlinie großen Wert auf soziale Standards:
- Mitbestimmungsrechte und Kollektivvertragsanbindung müssen gewährleistet sein.
- Externe Arbeitskräfte sind gleichzustellen.
- Für Großunternehmen gelten zusätzliche Vorgaben wie eine Menschenrechts-Grundsatzerklärung, Ethikkodizes für Mitarbeiter:innen und Auftragnehmer:innen sowie eine HR-Policy mit Aspekten wie Diversität und Weiterbildung.
Fazit
Die Richtlinie UZ 66 setzt umfassende Standards für emissionsarme Transportdienstleistungen. Sie verbindet ökologische und soziale Anforderungen mit klaren Nachweispflichten und schafft damit Transparenz und Glaubwürdigkeit. Für Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeit muss entlang der gesamten Transportkette umgesetzt werden – von der Fahrzeugflotte über die letzte Meile bis zur Betriebsstätte.
Die Richtlinie ist hier einsehbar.
Alle Informationen für Antragsteller finden sich hier.
