Grünes Geld für grüne Investitionen: Aktuelle Entwicklungen und regulatorische Updates – eine Nachlese
Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument der europäischen Sustainable-Finance-Regulatorik. Sie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, und schafft damit eine einheitliche Bewertungsgrundlage für Investitionen. Im Rahmen des Österreichischen Umweltzeichens für nachhaltige Finanzprodukte (UZ 49) ist die Taxonomie fest verankert.
Seit 1.1.2026 gelten in Bezug auf die Anwendung der EU-Taxonomie zudem verschärfte Anforderungen in der UZ 49-Richtlinie. Aber auch innerhalb der Sustainable Finance Regulatorik selbst gibt es einige regulatorische Änderungen unter anderem im Bereich der Taxonomie. Das war der Ausgangspunkt des Webinars „Umweltzeichen für Finanzprodukte (UZ49): Aktuelle Entwicklungen und regulatorische Updates“ aus der Reihe „Grünes Geld für grüne Investitionen“ am 15. Juni 2026.
Das Webinar wurde von der ÖGUT im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) und in Kooperation mit dem Verein für Konsumenten Information (VKI) durchgeführt.
Nach der Begrüßung durch Josef Behofsics, BMLUK, wurden die Taxonomieanforderungen im UZ 49 von Raphael Fink, Projektleitung Umweltzeichen im VKI, näher vorgestellt. Für alle Fonds gilt, dass für alle (unternehmensbezogenen) Holdings eine Taxonomieanalyse durchzuführen ist. Alle Themenfonds, die ihre Anlagestrategie auf ökologische Themen mit hoher Taxonomie-Relevanz (z.B. Erneuerbare Energie) legen, müssen eine Taxonomiequote von mindestens 15 Prozent erreichen. Da die Gültigkeit der Richtlinie planmäßig am 31. Dezember 2027 endet, wird voraussichtlich nächstes Jahr die Überarbeitungsphase inklusive einer Evaluierung des Taxonomiekriteriums starten.
Einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen in der Sustainable Finance Regulatorik gab Marlene Baldinger, BMLUK, im zweiten Beitrag. Im Zuge des Omnibus I (Juli 2025) gab es bei der EU-Taxonomie eine Anpassung der Offenlegungsanforderungen. Diese schlägt sich unter anderem in einem reduzierten Anwendungsbereich auch für Taxonomiereportings als Folge der CSRD Einschränkung (> 1000 Beschäftigte, > 450 Mio. EUR Nettojahresumsatz) nieder. Weiters werden die technischen Kriterien zu Umwelt- und Klimazielen aktuell überarbeitet. Auch die Offenlegungsverordnung befindet sich aktuell in Überarbeitung. Die Entwicklung geht in Richtung der Schaffung europäischer Produktkategorien für Finanzprodukte (Sustainable, Transition & ESG Basics). Der Konnex zur EU-Taxonomie ergibt sich hier in Form einer Safe-Harbour-Bestimmung, welche geringere Nachweispflichten bei Investitionen in taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten bedeuten. Baldinger stellte auch die Ergebnisse der im Auftrag des BMLUK kürzlich veröffentlichten Studie zur Umsetzung der DNSH-Kriterien der EU-Taxonomie auf Unternehmensebene vor. Die Erkenntnisse der DNSH-Studie flossen im Konsultationsprozess zur Überarbeitung der technischen Kriterien der EU-Taxonomie mit ein.
Der darauffolgende Beitrag kam aus der Praxis. Philipp Ploier-Niederschick, Portfoliomanagement, KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft schilderte die Anwendung der EU-Taxonomie im KEPLER Umwelt Aktienfonds. Er ging darauf ein, wie Taxonomieanalysen in den Investmentprozess integriert werden und welche Daten- und Prozessherausforderungen sich dabei ergeben. Denn über 70 Prozent der im Portfolio befindlichen Unternehmen sind nicht zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung inkl. Taxonomiereporting verpflichtet.
Mario Schmidt, Senior Account Manager, Swisscanto Asset Management beleuchtete „Megatrends für eine lebenswerte Zukunft“ und deren Verbindung zur EU-Taxonomie anhand des Swisscanto (LU) Equity Fund Sustainable im letzten Beitrag des Webinars. Die Swisscantoanalyse zeigt, dass die Themen Wasser, Klima, Kreislaufwirtschaft, Gesundheit und Wohlbefinden und Digitale Wirtschaft für nachhaltige Investor:innen besonders attraktiv sind. Auch Schmidt wies auf die aktuellen Schwierigkeiten bei der Datenlage in Bezug auf die EU-Taxonomie hin, beispielsweise bei Unternehmen außerhalb der EU, aber auch aufgrund noch teilweiser fehlender technischer Kriterien der EU-Umweltziele, die nicht Klimaschutz und Klimawandelanpassung betreffen.
Moderiert wurde das Webinar von Katharina Muner-Sammer (ÖGUT). Am Ende der Veranstaltung bedankte sie sich bei den Vortragenden für ihre fundierten Einblicke und bei den Teilnehmer:innen für ihr Interesse.
Die einzelnen Präsentationen und die Aufzeichnung des Webinars stehen auf der Website der ÖGUT zum Download zur Verfügung: Umweltzeichen für Finanzprodukte (UZ49): Aktuelle Entwicklungen und regulatorische Updates | ÖGUT
Katharina Muner-Sammer, ÖGUT
