Text "EU Taxonomie" mit EU Flagge
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EU-Taxonomie und UZ 49: Was nachhaltige Fonds nun leisten müssen

Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument der europäischen Nachhaltigkeitspolitik. Sie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und schafft damit eine einheitliche Grundlage für die Bewertung von Investitionen. Als zentrales Transparenzinstrument findet sie auch im Österreichischen Umweltzeichen UZ 49 Berücksichtigung und fließt in die Zertifizierung von UZ49-Finanzprodukten ein.

Warum die Taxonomie wichtig ist

Die EU-Taxonomie verfolgt drei Ziele: Kapitalströme in nachhaltige Aktivitäten zu lenken, Greenwashing zu verhindern und Transparenz für Anleger:innen zu schaffen. Sie basiert auf sechs Umweltzielen – von Klimaschutz über Kreislaufwirtschaft bis zum Schutz von Ökosystemen. Eine Aktivität gilt als taxonomiekonform, wenn sie wesentlich zu mindestens einem dieser Ziele beiträgt, keine anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt („Do No Significant Harm“) und soziale Mindeststandards einhält.

Taxonomie-Anforderungen im UZ 49

Wie im Rahmen der Richtlinie UZ 49 vom 1. Jänner 2024 (Version 6.0) vorgesehen, wurde die bislang nicht verpflichtende Anwendung des Taxonomiekriteriums mittels einer Detailänderung der Richtlinie unter Einbindung aller Lizenznehmer und Stakeholder entsprechend adaptiert.

Die Richtlinie UZ 49 verlangt von Fondsanbietern eine Taxonomieanalyse für alle relevanten Holdings. Konkret bedeutet das:

  • Es muss geprüft werden, ob Unternehmen im Portfolio Aktivitäten ausüben, die von der EU-Taxonomie erfasst sind (Taxonomiefähigkeit).
  • Für diese Aktivitäten ist der Anteil zu berechnen, der den Taxonomie-Kriterien entspricht (Taxonomiekonformität), bezogen auf Umsatz und Investitionsausgaben (CapEx).
  • Die Analyse muss einmal jährlich im Rahmen des Umweltzeichen-Prüfupdates der Zertifizierungsstelle übermittelt werden.

Wie bisher ist die Höhe der Taxonomiekonformität für klassische Nachhaltigkeitsfonds als Bonuskriterium ausgestaltet. Bereits ab fünf Prozent taxonomiekonformem Anteil können Zusatzpunkte erlangt werden, bei 20 Prozent die maximale Bonusbewertung. Diese Regelung schafft Anreize für eine stärkere Ausrichtung auf Aktivitäten, die nachweislich ökologisch nachhaltig sind. Diese optionale Bewertung erfolgt auf Basis auditierter oder vom Unternehmen publizierter Daten.

Neue Vorgaben für Themenfonds

Für Fonds, die sich auf ökologische Themen mit hoher Taxonomierelevanz konzentrieren, wie z.B. erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität oder Kreislaufwirtschaft, ist eine punktbasierte Bewertung der Taxonomiekonformität verpflichtend. Die Richtlinie legt dazu klare Schwellenwerte fest:

  • Ökologische Themenfonds mit weniger als 15 Prozent Taxonomie-Anteil erreichen die Mindestpunktezahl für eine Zertifizierung nicht.
  • Die Bewertung erfolgt stufenweise: Je höher der Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten, desto mehr Punkte werden vergeben.

Damit wird sichergestellt, dass ökologische Themenfonds nicht nur thematisch ausgerichtet sind, sondern tatsächlich einen messbaren Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Transparenz und Glaubwürdigkeit

Die Integration der EU-Taxonomie in die UZ 49-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, um nachhaltige Finanzprodukte messbar und vergleichbar zu machen sowie Greenwashing entgegenzuwirken. Für Anbieter ergibt sich die Möglichkeit, die Nachhaltigkeitsqualität ihrer Produkte transparent und nachvollziehbar darzustellen und das Vertrauen bei Anleger:innen zu stärken. Für Anleger:innen schafft es Vergleichbarkeit und Sicherheit bei der Auswahl von Produkten, die tatsächlich einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft leisten.

Die Richtlinie ist hier einsehbar.

Alle Informationen für Antragsteller finden sich hier.