Modernes Wohnzimmer mit Holzboden, Sitzgelegenheiten und Ausblick auf einen Baum. Copyright by Susanne Stark.
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Aktualisierte Umweltzeichen Richtlinien für Bauprodukte

In Zeiten des steigenden Umweltbewusstseins und des verstärkten Engagements für Nachhaltigkeit ist die Auswahl von umweltfreundlichen Baustoffen von größter Bedeutung. Das Österreichische Umweltzeichen für Bauprodukte stellt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Orientierungshilfe dar und wird zur Grundlage für nachhaltige Beschaffungsprogramme des Bundes (naBe) sowie der Länder Wien, Niederösterreich und Vorarlberg.

Hintergrund zur Überarbeitung

Der Umweltzeichen Beirat hat beschlossen, die Geltungsdauer dieser Umweltzeichen-Richtlinien zu vereinheitlichen, da es für Beschaffer:innen im Baubereich äußerst herausfordernd war, sich jedes Jahr auf neue oder geänderte Kriterien aufgrund der Richtlinienüberarbeitungen einzustellen. Im Jahr 2023 wurden daher sämtliche oben genannten Richtlinien überarbeitet und ab dem 1. Januar 2024 neu veröffentlicht.

Die bestehenden Umweltzeichen-Richtlinien decken eine breite Palette von Bauprodukten ab, von Lacken über Holzwerkstoffe und Fußbodenbläge bis hin zu Solaranlagen und Wärmedämmverbungsystemen (Alle Richtlinien und Produkte hier: https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/bau)

Geänderte Anforderungen

Es wurden insbesondere jene Anforderungen überarbeitet, die den Einsatz potenziell gefährlicher Chemikalien regeln und so Schadstoffgehalt und Emissionen in die Innenraumluft auf ein technisch mögliches Minimum reduzieren.

Hersteller von Umweltzeichen Dämmstoffen müssen nach den geänderten Anforderungen produktspezifische Ökobilanzparameter zu Umweltbelastungen veröffentlichen, die über den gesamten Lebenszyklus eines Produktes entstehen. Diese Parameter sind erforderlich für die Berechnung und Optimierung von Gebäudeökobilanzen und umfassen unter anderem folgende Umweltauswirkungen:

  • Treibhauspotential (GWP),
  • Abbaupotenzial der stratosphärischen Ozonschicht (ODP),
  • Versauerungspotenzial von Boden und Wasser (AP),
  • Eutrophierungspotential (EP),
  • Potenzial für die Bildung von troposphärischem Ozon (POCP) und
  • Potenzial für die Verknappung abiotischer Ressourcen fossiler und nichtfossiler Natur
  • Potenzial für den Wasserverbrauch

Für das Global Warming Potenzial wurde darüber hinaus ein Grenzwert eingeführt.

Auch die Anforderungen für den Einsatz von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft wurden überarbeitet und dem Umweltzeichen Beirat präsentiert.

Beschluss des Beirats zur Überarbeitung

Der Umweltzeichen Beirat stimmte allen Inhalten der Überarbeitung mit einer Ausnahme zu. Die Stellungnahmen der Stakeholder zu den neuen Anforderungen für den Einsatz von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft erschienen den Mitgliedern des Umweltzeichen Beirats noch zu kontrovers. Es wird daher im Frühjahr 2024 eine abschließende Stakeholder Diskussion zu diesem Thema zur weiteren Konsensfindung geben. Die Geltungsdauer jener Umweltzeichen Richtlinien, die Holz als Rohstoff haben, wurde daher bis 30.06.2024 verlängert.

Neu veröffentlichte Umweltzeichen Richtlinien

Die fertig überarbeiteten Umweltzeichen Richtlinien für Bauprodukte sind unter https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/bau neu veröffentlicht und werden dazu beitragen, umweltverträgliche Bauprodukte für eine ressourceneffiziente und umweltfreundliche Bauwirtschaft insbesondere im Rahmen der öffentlichen Beschaffung weiter zu fördern.