Holz wird mit Holzschutzmittel eingestrichen und Umweltzeichenlogo rechts unten im Bild
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Richtlinienüberarbeitung der Bauprodukte

In Zeiten des steigenden Umweltbewusstseins und des verstärkten Engagements für Nachhaltigkeit ist die Auswahl von umweltfreundlichen Baustoffen von größter Bedeutung. Das Österreichische Umweltzeichen für Bauprodukte stellt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Orientierungshilfe dar und wird zur Grundlage für nachhaltige Beschaffungsprogramme des Bundes (naBe) sowie der Länder Wien, Niederösterreich und Vorarlberg.

Die bestehenden Umweltzeichen-Richtlinien decken eine breite Palette von Bauprodukten ab:

  • UZ 01 Lacke, Lasuren, Holzversiegelungslacke
  • UZ 07 Holz und Holzwerkstoffe
  • UZ 15 Sonnenkollektoren und Solaranlagen
  • UZ 17 Wandfarben
  • UZ 33 Sanitärarmaturen
  • UZ 35 Textile Fußbodenbeläge
  • UZ 39 Mineralisch gebundene Bauprodukte
  • UZ 41 Bauprodukte aus Kunststoff
  • UZ 42 Elastische Fußbodenbeläge
  • UZ 43 Hartschaum-Dämmstoffe aus polymeren Rohstoffen
  • UZ 44 Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
  • UZ 45 Mineralische Dämmstoffe
  • UZ 37 Holzheizungen
  • UZ 71 Energie- und wassersparende Hand- und Kopfbrausen
  • UZ 79 Wärmedämmverbundsysteme

Hintergrund zur Überarbeitung

Der Umweltzeichen Beirat hat beschlossen, die Geltungsdauern dieser Umweltzeichen-Richtlinien zu vereinheitlichen, da es für Beschaffer:innen im Baubereich äußerst herausfordernd war, sich jedes Jahr auf neue/ geänderte Kriterein aufgrund der Richtlinienüberarbeitungen einzustellen. Im Jahr 2023 werden daher sämtliche oben genannten Richtlinien überarbeitet und ab dem 1. Januar 2024 neu veröffentlicht.

Um sicherzustellen, dass diese Überarbeitung effizient und inhaltlich konsistent erfolgt, wurden Kriterien, die mehrere Umweltzeichen-Richtlinien betreffen, in eigenen Fachausschüssen mit relevanten Stakeholdern diskutiert, wie z.B. Chemikalien und Schadstoffe, Emissionen in die Innenraumluft oder Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Dies fördert eine ganzheitliche Betrachtung und gewährleistet, dass die Umweltzeichen-Richtlinien den neuesten Standards und Anforderungen entsprechen.

Organisatorisches

Die Stakeholder-Diskussionen in den Fachausschüssen, die transparent in einer online Diskussionsplattform geführt wurden, und entscheidend für die Qualität der Überarbeitung neuer Umweltzeichen-Richtlinien sind, wurden erfolgreich abgeschlossen. Vertreter aus verschiedenen Bereichen und Interessengruppen haben in konstruktiven Gesprächen ihr Fachwissen und ihre Perspektiven eingebracht. Die Ergebnisse dieser Diskussionen fließen nun in die Überarbeitungen der Richtlinien ein.

Bis spätestens 20. November 2023 werden alle Entwürfe für die neuen Umweltzeichen-Richtlinien ausgesandt. Dies bietet Stakeholdern noch einmal die Möglichkeit, zu den vorgeschlagenen Kriterien Stellung zu nehmen, bevor die finalen Richtlinien verabschiedet werden.

Am 13. Dezember 2023 werden alle genannten Umweltzeichen-Richtlinien im Umweltzeichen-Beirat diskutiert und beschlossen. Dies markiert den Abschluss des Multi-Stakeholder Prozesses, bei dem alle relevanten Interessensgruppen ihr Wissen und Engagement eingebracht haben, um sicherzustellen, dass die neuen Richtlinien den höchsten Umweltstandards entsprechen.

Die neuen Richtlinien werden am 01.01.2024 veröffentlicht und dazu beitragen, umweltverträgliche Bauprodukte für eine ressourceneffiziente und umweltfreundliche Bauwirtschaft insbesondere im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu fördern.