Wärmedämmverbundsysteme UZ 79

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Wärmedämmverbundsysteme?

Wärmedämmung an Gebäuden spart fossile Energieträger und mindert über die Senkung des CO2-Ausstoßes eine bedrohliche Überhitzung der Erde. Außenwände werden daher mit Dämmstoffen versehen und mit einem kohärenten Witterungsschutz überzogen. Dabei konstituieren die einzelnen Materialien und Schichten eine abgestimmte Einheit, die als Gesamtheit verbessert werden kann: ein Wärmedämmverbundsystem.
Im Fokus der Optimierung dieses Produktes stehen üblicherweise die Wärmedämmung, der Schutz des Gebäudes vor Witterungseinflüssen und optische Eigenschaften. Umwelteinflüsse bei der Herstellung der Materialien (Treibhauspotentiale, problematische Kontaminationen und gesundheitliche Gefahren durch die verwendeten Chemikalien, Treibmittel und Flammschutzmittel) fristen, über gesetzliche Standards hinaus, ein untergeordnetes Dasein.
Gegen die Vergrauung durch Algen, Pilze und Mikroorganismen allgemein werden umweltschädliche Biozide eingesetzt. Aspekte der Kreislaufwirtschaft bleiben ebenso vernachlässigt, wie die Optimierung der Abfallökobilanz nach dem Gebrauch.
Nicht zuletzt sorgen schlecht ausgeführte Montagen für hohen Wartungs- und Sanierungsaufwand während der Nutzung, wobei erhoffte Effekte für Klima, Energie und Umwelt wieder verloren gehen.
Um all diesen Umständen durch ein Qualitäts- und Umweltgütesiegel zu begegnen, wurde für das Österreichischen Umweltzeichen eine Richtlinie für biozidfreie und umweltfreundlichere Wärmedämmverbundsysteme entwickelt. Deren Anforderungen zielen sowohl auf die Herstellung der einzelnen Kompo-nenten, die eingesetzten Werkstoffe und Materialien, als auch auf die Ausführungsqualität der Montage und das Recycling nach dem Gebrauch. Es soll eine hohe Zufriedenheit bei der Nutzung ebenso sichergestellt werden, wie ein ambitionierter Klimaschutz und eine überdurchschnittlich hohe ökologische Qualität.

Was kann ausgezeichnet werden?

Ausgezeichnete Wärmedämmverbundsysteme müssen geprüft und bewertet sein und folgende Eigenschaften vorweisen:

+ umweltfreundlichere Werkstoffe und Materialien
+ Schadstoffe, die die Abfallentsorgung stören
+ keine kritischen Flammschutzmittel und Treibmittel
+ keine Biozide in Beschichtungen oder Dämmstoffen
+ keine Biozide gegen Algen, Pilze und Flechten
+ Widerstandsfähigkeit gegen Vergrauung
+ Aussagen zur Ökobilanz der Produktherstellung

Die stofflich geeigneten Komponenten eines Umweltzeichen-WDVS dürfen nur in einer geeigneten Konstruktion (Planung) eingesetzt und von geschultem Fachpersonal nach detaillierten Vorgaben eingebaut werden. Rein mechanische Befestigungen sind ebenso möglich, wie nicht mineralische Untergründe, etwa aus Holz.
Antragsberechtigt sind alle Anbieter, die ein Wärmedämmverbundsystem als einheitliches Produkt herstellen bzw. entwickeln oder herstellen lassen und dieses Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke anbieten. Bei bestehender Zertifizierung mit dem Blauen Engel ist kein neuerliches Gutachten notwendig, die Belegung weniger Abweichungen ist ausreichend.

Was sind die Anforderungen?

Wassergefährdende, akut toxische, erbgutschädigende oder krebserregende Stoffe dürfen ebenso wenig eingesetzt werden, wie persistente, bioakkumulierende und generell Be-sorgnis erregende Stoffe. Tabuisiert sind halogenierte organische Verbindungen für den Flammschutz, es sei denn, sie werden fest an die Polymerstruktur des Dämmstoffmoleküls gebunden. Als Treibmittel sind nur solche möglich, die die stratossphärische Ozonschicht nicht beschädigen und die Erde weniger erhitzen als CO2. Der globalen Erwärmung durch die Emission von Treibhausgasen bei der Dämm-stoffherstellung ist allgemein eine enge Grenze gesetzt. Bestimmte Dämmstoffe müssen überdies einen Mindestanteil an Recyclaten und Erneuerbarer Energie vorweisen. Primäre Hölzer verarbeitet in Dämmstoffen müssen ausschließlich aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.

Biozide dürfen weder in Kleber, Armierungsputze, Oberputze, Fugenmörtel, Dämmstoffen noch gegen Algen, Pilze und Flechten an der Oberfläche zugesetzt werden. Die Fassade muss für die optische Beständigkeit einen Test mit hoher Widerstandsfähigkeit gegen mikrobiellen Bewuchs bestehen.

Planung und Bauausführung tragen eine Mitverantwortung zur Sicherstellung der energetischen und ökologischen Performance während der Nutzungsdauer. Einzuhaltende Vorgaben für die Qualität eines Umweltzeichen-Wärmedämmverbundsysteme sind relativ ambitioniert über den gesetzlichen Standards definiert. Im Sinne von:

+ Haltbarkeit / Dauerhaftigkeit durch Prüf- und Bewertungsvorgaben
+ Sicherstellung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung
+ Informationsbereitstellung für Planung, Handwerk und Bauherren/-innen
+ Qualitätssicherung / sachgerechte Ausführung der Arbeiten
+ Optische Eigenschaften durch gute Widerstandsfähigkeit gegen Aufwuchs
+ Vorgaben für recyclinggerechten Rückbau, eine optimale Abfallökobilanz und eine maximale Kreislaufwirtschaft nach dem Gebrauch

Richtlinie: UZ 79 Wärmedämmverbundsysteme

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie: UZ 79 Wärmedämmverbundsysteme

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte

Liste der Prüfstellen

Standard-Prüfprotokoll UZ 79

Leitfaden Dokumentation bei Vorlage des Blauen Engel

Nutzungsgebühren

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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