Tourismusdestinationen UZ 82

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Tourismusdestinationen?

Das Vorhaben, Österreich als „grüne Destination“ zu positionieren“, ist im Österreichischen „Masterplan für Tourismus“ (Plan T) als ein Ziel verankert.
Mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung für Tourismusdestinationen als Ergänzung zu den bestehenden Umweltzeichen für Betriebe und Reiseangebote wird ein wesentlicher Teil in der Zertifizierungskette touristischer Angebote geschlossen.
Basierend auf dem Europäischen Tourismus Indikatoren System (ETIS) und den international anerkannten Kriterien des Global Sustainable Tourism Council (GSTC) wurde in einem umfassenden Diskussionsprozess mit Expert:innen der Tourismusbranche sowie mit 19 Pilotdestinationen das nun vorliegende Kriterienset für eine Umweltzeichen-Zertifizierung entwickelt.

Was kann ausgezeichnet werden?

Zertifiziert wird eine touristische Destination, die sich sichtbar als solche vermarktet. Die Mindestgröße ist dabei auf regionaler Ebene (Tourismusregion) und nicht auf betrieblicher Ebene (z.B. Locations wie Resorts, Vergnügungsparks) definiert. Unabdingbare und zentrale Anforderung ist die Zusammenarbeit der touristischen Leitung mit den politisch verantwortlichen Akteuren (Gemeinden)und den (touristischen) Unternehmen der Destination.

Was sind die Anforderungen?

Jede Destination wird - je nach Struktur und Angebot - umfassend bewertet. Um die Anforderungen des Kriterienkatalogs erfolgreich umzusetzen, ist eine intensive Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen Destinationsmanagement, Gemeinden und touristischen Partner:innen notwendig.

Die Richtlinie mit allen Anforderungen können Sie hier herunterladen: Richtlinie UZ 82 Tourismusdestinationen

Die Einreichung der Unterlagen und der Antrag zur Zertifizierung ist ab Jänner 2023 hier online möglich.

Das Audit erfolgt durch eine:n vom VKI gesendete:n Auditor:in und teilt sich in drei Abschnitte:

  • Deskaudit mit Prüfung der eingereichten Unterlagen (1-2 Tage)
  • ggf. Nacharbeitungen (ca. 1 -2 Monate Nachreichfrist)
  • vor Ort Audit (ca. 2 Tage), ggf. mit 1-2 Wochen Nachreichfrist von Unteragen bzw. längefristigen Auflagen

Internes Zwischenaudit nach 2 Jahren mit Bericht an an den VKI (Umsetzung des Aktionsprogramms, Erledigung von Auflagen)

Folgeaudit: Nach 4 Jahren ist wieder ein Vollaudit notwendig, wenn das Umweltzeichen weiter geführt werden soll.

In Kürze finden Sie hier weitere Unterlagen, bitte wenden Sie sich bei Fragen in der Zwischenzeit an:
DI Otto Fichtl
ofichtl@vki.at
01-58877-235

Weitere Infos und Liste der Berater:innen

Die Richtlinie mit allen Anforderungen können Sie hier herunterladen: Richtlinie UZ 82 Tourismusdestinationen

Eine Kurzanleitung zur Antragstellung

Wenn Sie bei der Umsetzung des Antrags Unterstützung brauchen, stehen Ihnen unsere Berater:innen zur Verfügung.

Zum Online Antrag Österreichisches Umweltzeichen UZ 82 (erste Registrierung)

Kurzanleitung zur Antragstellung

Unter dem u.a. Button „Online-Antrag“ können Sie im ersten Schritt durch Bekanntgabe einer Email-Adresse unverbindlich Ihr Interesse bekunden.

Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing- und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind, und Ähnliches.

Endgültig sind diese Daten auszufüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.

Antrag Österreichisches Umweltzeichen UZ 82 für Tourismusdestinationen



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