Refuse Kreislaufwirtschaft Umweltzeichen
© Himmelhoch / Umweltzeichen

Refuse: bewusst verzichten als Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens

Der erste Grundsatz der Kreislaufwirtschaft, „Refuse“, setzt bereits ganz am Anfang an: Noch bevor Materialien eingesetzt, Produkte hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden, geht es darum, unnötige Belastungen für Umwelt und Klima von vornherein zu vermeiden.

Unternehmen und Konsument:innen sind gefordert, ihre Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und bewusst auf Stoffe, Produkte und Praktiken zu verzichten, die hohe Emissionen verursachen, Schadstoffe freisetzen oder Ressourcen verschwenden. In der betrieblichen Praxis betrifft das vor allem die Beschaffung, den Energieeinsatz und den täglichen Betriebsablauf. Ein zentraler Hebel liegt dabei im Ausschluss problematischer Materialien und Energieträger. Der Verzicht auf fossile Rohstoffe, gefährliche Chemikalien oder besonders energieintensive Lösungen reduziert Treibhausgasemissionen und Schadstoffeinträge in Luft, Wasser und Boden. Gleichzeitig verbessert sich der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte, etwa durch geringere Exposition gegenüber giftigen Reinigungs- oder Beschichtungsmitteln. Auch wirtschaftlich kann Refuse sinnvoll sein: Weniger gefährliche und regional verfügbare Alternativen senken Entsorgungs- und Haftungsrisiken, verringern Abhängigkeiten von globalen Lieferketten und erhöhen die Versorgungssicherheit.

Refuse mit dem Umweltzeichen in Tourismus und Gastronomie

Das Österreichische Umweltzeichen unterstützt Betriebe dabei, diesen Grundsatz systematisch umzusetzen, indem es klare Ausschlusskriterien und Mindeststandards definiert. Im Rahmen des Umweltzeichens UZ 200 für Tourismus-, Kultur- und Gastronomiebetriebe zeigt sich Refuse beispielsweise im Energiebereich sehr deutlich. Heizöle, Kohle und Kohlebriketts sind als Energiequelle ausgeschlossen, ebenso reine Elektrodirektheizungen oder Infrarotheizungen, sofern der eingesetzte Strom nicht vollständig aus erneuerbaren Quellen stammt. Besonders konsequent ist auch die Beschränkung, Außenbereiche mit Heizgeräten oder Klimaanlagen zu beheizen oder zu kühlen – eine Maßnahme, die gezielt auf den Verzicht energieintensiver Komfortlösungen abzielt.

Café mit Heizpilzen spätabends
© Mariia Filonenko / Unsplash

Auf Heizgeräte im Außenbereich wird verzichtet

Refuse wirkt im Umweltzeichen aber auch im betrieblichen Alltag. So verlangt UZ 200, dass Betriebe mechanische oder physikalische Geräte zur Abfluss- und Rohrreinigung einsetzen, um chemische Rohrreiniger zu vermeiden. In Sanitärräumen wird vollständig auf WC-Beckensteine, Pissoirsteine sowie automatisch dosierte Spülreiniger und Spülkastenzusätze verzichtet. Diese Vorgaben reduzieren den Eintrag problematischer Stoffe in das Abwasser und erleichtern eine umweltverträgliche Abwasserbehandlung.

Auch im Gästebereich wird der Gedanke des bewussten Verzichts weitergeführt: Einweg-Handtücher und -Bettwäsche sind nicht zulässig, Kühlgeräte im Selbstbedienungsbereich dürfen nicht als offene Kühlmöbel betrieben werden und Einweggeschirr ist grundsätzlich zu vermeiden. In der Gastronomie betrifft Refuse zudem das Speisenangebot selbst: Bestimmte Produkte wie Gänsestopfleber, Froschschenkel, Walfleisch oder bedrohte Fischarten werden aus Gründen des Arten- und Tierschutzes ausgeschlossen.

Bewusster Verzicht bei Veranstaltungen mit Umweltzeichen

Ähnliche Prinzipien gelten für Veranstaltungen nach UZ 62 „Green Meetings und Events“. Da Events häufig mit hohem Energie- und Materialeinsatz verbunden sind, setzt das Umweltzeichen gezielt auf Vermeidung statt nachträglicher Kompensation. Die Beheizung von Außenbereichen durch Stromstrahler oder Gaspilze ist ebenso untersagt wie der Einsatz von Einweggeschirr. Auch beim Catering wird bewusst verzichtet: Bedrohte Fischarten und aus Sicht des Tier- und Artenschutzes bedenkliche Lebensmittel dürfen nicht verwendet werden.

Mehrweg Kaffeebecher bei einem Event
© Umweltzeichen

Mehrweg-Kaffeebecher bei einer Umweltzeichen-Veranstaltung (hier von Cup Solutions)

Darüber hinaus fordert UZ 62 den Verzicht auf abfallerzeugende Special Effects im Freien, etwa Feuerwerke, Konfetti, Dekoschnee oder Schaum. Ebenso ausgeschlossen sind Beleuchtungseffekte, die Natur und Umwelt stören, wie Skybeamer oder die Beleuchtung von Naturobjekten. Veranstaltungen werden dadurch deutlich ressourcenschonender durchgeführt.

Durch diese und viele weitere klare Vorgaben macht das Österreichische Umweltzeichen den Grundsatz „Refuse“ konkret und praktikabel. Der bewusste Verzicht wird so zu einem zentralen Instrument, um Umweltbelastungen gar nicht erst entstehen zu lassen – und damit zu einem wirksamen Fundament für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.


Bleiben Sie dran, wenn wir im März das 2. R der Kreislaufwirtschaft – "Rethink" – behandeln.