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Neue KI-Vorschriften für Unternehmen ab 2025

Viele Unternehmen auch unter den Lizenznehmern des Österreichischen Umweltzeichens verwenden bereits diverse KI Tools zur Unterstützung ihrer internen Abläufe. Mit dem EU AI Act kommen aber seit Februar 2025 neue Vorschriften auf sie zu, die sie besonders als nachhaltig agierende Unternehmen beachten sollten.

Grundlage ist der sogenannte EU AI Act:

Regulation (EU) 2024/1689of the European Parliament and of the Council of 13 June 2024 laying down harmonised rules on artificial intelligence (Artificial Intelligence Act)

Ab 2. Februar 2025 verbietet der AI-Act die Verwendung bestimmte KI-Anwendungen in der EU, die Menschen aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Eigenschaften bewerten und einordnen – wie etwa beim Social Scoring. Ebenso ist eine automatisierte biometrische Identifizierung von Menschen im öffentlichen Raum nicht mehr zulässig .

Ab 2.2.2025 sind folgende Praktiken verboten:

Artikel 5: Verbotene AI-Praktiken“ :

  • KI-Systeme, die unterschwellige oder absichtlich manipulative und täuschende Techniken einsetzen, um das Verhalten einer Person zu manipulieren.
  • KI-Systeme, die die Vulnerabilität von natürlichen Personen oder Personengruppen aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer besonderen sozialen oder wirtschaftlichen Situation ausnutzen, um deren Verhalten negativ zu beeinflussen.
  • KI Systeme, die Personen aufgrund ihres Sozialverhaltens oder bestimmter persönlicher oder persönlichkeitsbezogener Merkmale beurteilt und damit zu einer Schlechterstellung oder ungünstigen Behandlung führt.
  • KI-Systeme, die Risikobewertungen vornehmen, dass jemand eine Straftat begeht und ihr Urteil dabei ausschließlich auf der Grundlage der Erstellung eines Profils einer natürlichen Person oder der Bewertung ihrer Persönlichkeitsmerkmale und Eigenschaften stützen.
  • KI-Apps, die Datenbanken für die Gesichtserkennung aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern.
  • KI-Systeme zur Ableitung von Emotionen einer natürlichen Person in den Bereichen Arbeitsplatz und Bildungseinrichtungen (Ausnahme: medizinische oder Sicherheitsgründe).
  • Verwendung biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken (ausser zu genau definierten Zwecken)

Die KI Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die verbotenen Praktiken sind ab 2.2.2025 verbindlich, der Rest der Verordnung ab 2. August 2026.