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Verlässliche Umweltaussagen zum Schutz der Konsument:innen

Die Kommission schlägt eine Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften vor, um das Bewusstsein für den ökologischen Wandel weiter zu stärken. Unter anderem soll der Schutz vor irreführenden Informationen verstärkt werden.

Durch die Aktualisierung der Verbraucherrechte sollen Konsument:innen zukünftig besser vor unzuverlässigen oder falschen Umweltaussagen geschützt werden.

Die vorgeschlagenen Überarbeitungen des EU-Verbraucherrechts wurden bereits im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Damit soll den erforderlichen Änderungen im Verbraucherverhalten Rechnung getragen werden, indem dafür gesorgt wird, dass Konsument:innen besser vor Geschäftspraktiken geschützt werden, die sie am Kauf nachhaltiger Produkte hindern.

Verlässliche Aussagen

Bei der Ausarbeitung des Vorschlags konsultierte die Kommission mehr als 12.000 Bürger:innen, sowie Unternehmen, Expert:innen und nationale Behörden. Das Prüfen der Verlässlichkeit von Umweltaussagen über Produkte wurde als die größte Hürde beim ökologischen Wandel angegeben. Aus Studien geht ferner hervor, dass Konsument:innen mit unlauteren Geschäftspraktiken konfrontiert sind, die sie aktiv daran hindern, sich für nachhaltige Produkte zu entscheiden.

Um dem Rechnung zu tragen, soll nun die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geändert werden. Zum einen wird die Liste der Produkteigenschaften, über die Händler:innen Konsument:innen nicht irreführen dürfen, erweitert. Außerdem werden Praktiken hinzugefügt (die nach individueller Prüfung) als irreführend eingestuft wurden sollen, wie Aussagen über die künftige Umweltleistung ohne klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele, sowie ohne ein unabhängiges Überwachungssystem. Darüber hinaus sollen weitere Praktiken in die bestehende Liste verbotener unlauterer Geschäftspraktiken (die sogenannte „schwarze Liste“) aufgenommen werden.

Zu diesen Praktiken gehören unter anderem:

  • allgemeine, vage Aussagen über die Umwelteigenschaften, wobei die hervorragende Umweltleistung des Produkts oder des Händlers nicht nachweisbar ist. Beispiele dafür sind allgemeine umweltbezogene Aussagen wie „umweltfreundlich“, „öko“ oder „grün“, die fälschlicherweise den Eindruck einer ausgezeichneten Umweltleistung erwecken
  • Umweltaussagen über das gesamte Produkt, wenn diese tatsächlich nur Teile des Produkts betreffen
  • die Kennzeichnung mit einem freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Prüfverfahren durch Dritte basiert, noch von Behörden stammt

Diese Änderungen zielen darauf ab, einerseits Rechtssicherheit zu gewährleisten, aber auch dem Greenwashing von Produkten entgegenzuwirken. Ziel ist, den Wettbewerb um nachhaltigere Produkte zu fördern und negative Auswirkungen auf die Umwelt weiter zu verringern.

Die Vorschläge der Kommission werden nun im Rat und im Europäischen Parlament erörtert. Sobald die Mitgliedstaaten diese Vorschläge annehmen und in nationales Recht umsetzen, haben Bürger:innen bei Verstößen Anspruch auf Rechtsbehelfe, darunter mittels kollektiver Rechtsschutzverfahren im Rahmen der Richtlinie über Verbandsklagen.

Weitere Informationen unter:

Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Rolle der Verbraucher für den grünen Übergang| Europäische Kommission (europa.eu)