Schnürer von Grüne Erde
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Die Umweltzeichen-Richtlinie für Schuhe

Die Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens für Schuhe beinhaltet Regelungen zur Herkunft aller Hauptrohstoffe, die in der Schuherzeugung verwendet werden (Leder, Textilien, Gummi bzw. Latex oder Holz) .

Die Richtlinie enthält Regelungen zur Herkunft aller Hauptrohstoffe, die in der Schuherzeugung verwendet werden: Leder, Textilien, Gummi bzw. Latex oder Holz.

Weiters werden die Abwasseremissionen in der Produktion bzw. bei Veredelung der Rohstoffe und der maximale VOC-Gehalt (Beschichtungen und Klebstoffe – Summengrenzwert pro Paar Schuhe) begrenzt. Neben umfangreichen Anforderungen an den Einsatz von Chemikalien und entsprechenden Tests am Endprodukt werden auch wichtige Parameter zur Gebrauchstauglichkeit geprüft.

  • Zugelassen sind ausschließlich Leder und Felle aus nichtmineralischen oder vegetabilen Gerbverfahren, Ausschluss der Chromgerbung.
  • Zusätzlich ist auf eine aktuelle Liste verbotener bzw. beschränkter Chemikalien („restricted substances list“) zu beachten
  • soziale Kriterien wurden analog zur Richtlinie für Textilien definiert (Nachweis durch Zertifizierung oder eine Mitgliedschaft in einer spezifischen CSR-Initiative).
  • Die Tests für die Gebrauchstauglichkeit sind alle 2 Jahre vorzuweisen

Mit der Richtlinie wird eine Produktgruppe von globaler Bedeutung nunmehr im Österreichischen Umweltzeichen erfasst und damit für die KonsumentInnen eine neue Orientierung beim Einkauf gegeben.

Die Richtlinien kann hier abgerufen werden: www.umweltzeichen.at/schuhe/richtlinie

Download Infofolder zu Schuhe (zu bestellen unter info@umweltzeichen.at)

Link zur Liste der Prüfstellen