Detailänderung der Richtlinie UZ 49 Nachhaltige Finanzprodukte

Bei der Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens für Nachhaltige Finanzprodukte (UZ 49) erfolgt eine Detailänderung im ersten Halbjahr 2025. 
Hier finden Sie die aktuelle Version dieser Richtlinie.

Hintergrund zur Detailänderung

Die aktuelle Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens UZ 49 für Nachhaltige Finanzprodukte gilt seit Jahresbeginn 2024. Die Richtlinie wurde vom Umweltzeichen-Beirat mit Anforderungen zur Taxonomiekonformität für Fondsprodukte beschlossen, die derzeit optional anwendbar sind. In der Richtlinie ist (auf Seite 23/24) fixiert, dass dieses Kriterium im ersten Halbjahr 2025 einer Evaluierung unterzogen, ggf. adaptiert und ab 1.1.2026 obligatorisch anwendbar wird. Dazu braucht es im Juni 2025 einen Beschluss im Umweltzeichen-Beirat über eine Detailänderung der Richtlinie.

Evaluierung

Aus diesem Grund erfolgt aktuell im Auftrag des BMK eine extern durchgeführte, umfassende Analyse zur Taxonomiekonformität von Nachhaltigkeitsfonds. Die Ergebnisse dieser Studie - die verschiedene Fondstypen, mit und ohne Zertifizierungen aus verschiedenen europäischen Regionen untersucht - wurden bei einem Fachausschuss am 7. April präsentiert.

Fachausschuss

Dieser Fachausschuss fand am Montag, 7. April 2025 von 13:00 bis 15:30 im Verein für Konsumenteninformation (VKI), Impuls:Halle, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien ausschließlich in Präsenz statt.

Dort wurde auf Basis der Studienergebnisse auch diskutiert, ob und wie die Anforderungen zur Taxonomiekonformität von UZ 49-Fonds geändert werden müssen.

Der Bericht zum Fachausschuss findet sich hier zur Nachlese.

Hinweis

Dieser Fachausschuss diente nur der Detailänderung der Anforderungen zur Taxonomiekonformität von Fondsprodukten – dementsprechend ist er auch nur für jene Lizenznehmer:innen des UZ 49 relevant, für die das Kriterium 2.3.5 der Richtlinie „Anforderungen im Bereich Taxonomie (EU Verordnung 2020/852)“ von Bedeutung ist (also z.B. Fonds, fondsgebundene Lebensversicherungen, Zertifikate,..).

Finanzprodukte aus dem Spar-, Giro-, Kredit- oder Green Bond-Bereich sind nicht von der anstehenden Änderung betroffen, weshalb eine Anmeldung zum Fachausschuss nicht nötig ist.

Weitere Timeline

Nach dem Fachausschuss wird auf Basis der Studienergebnisse und der Diskussion im Fachausschuss ein final konkreter Änderungsvorschlag für eine Detailänderung der Richtlinie ausgearbeitet und mit entsprechend ausreichender Frist zur Möglichkeit der schriftlichen, offiziellen Stellungnahme hier online gestellt und an alle Stakeholder wie Lizenznehmer, Prüfstellen und externe Expert:innen verschickt werden. Wenn Sie auch in diesen Verteiler aufgenommen werden wollen, schreiben Sie bitte eine kurze Nachricht an umweltzeichen@vki.at

Diese Stellungnahmen werden dem Umweltzeichen-Beirat vor seiner Sitzung am 25. Juni seitens VKI gesammelt kenntlich gemacht werden, damit dieser im bestmöglichen Wissen eine Entscheidung über die Detailänderung treffen kann.