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Sanierungsoffensive 2026: Jetzt auf klimafreundliche Wärme umsteigen – mit dem Österreichischen Umweltzeichen

Mit der Sanierungsoffensive 2026 unterstützt der Bund österreichweit den Kesseltausch sowie thermisch-energetische Sanierungen (Sanierungsbonus) in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie im mehrgeschossigen Wohnbau. Die Offensive verfolgt das Ziel rasch raus aus Öl, Gas und Kohle auszusteigen und den Übergang hin zu effizienten, erneuerbaren Heizsystemen und besser gedämmten Gebäuden zu beschleunigen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Start Registrierung & Antragstellung: November 2025 (online auf www.sanierungsoffensive.gv.at)

  • Förderfähige Leistungen: ab 03.10.2025

  • Einreichfrist: solange Budget verfügbar, spätestens 31.12.2026

  • Budgetrahmen: ab 2026 jährlich bis zu 360 Mio. €, gesamt 1,8 Mrd. € (2026–2030)

  • Förderungsart: einmaliger Investitionskostenzuschuss (Pauschale, max. 30 % der förderfähigen Kosten)

Was wird gefördert?

Priorität hat der Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist dieser technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar (Alternativsystem ≥ 25 % günstiger), sind Holzheizung oder Wärmepumpe förderbar.

Kesseltausch – Ein-/Zweifamilienhaus & Reihenhaus

Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch:

  • Nah-/Fernwärme

  • Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz)

  • Wärmepumpe

Kesseltausch – Mehrgeschossiger Wohnbau (MGW) & Reihenhausanlagen

Förderbar sind zentrale klimafreundliche Heizsysteme fürs Gesamtgebäude (≥ 3 Wohneinheiten) sowie die nachträgliche Zentralisierung einzelner Wohnungen durch:

  • Nah-/Fernwärme

  • Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets)

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)

Zertifizierte Holzheizungen und zertifizierte thermische Solaranlagen mit dem Österreichischen Umweltzeichen sind förderbar

Im Infoblatt zur Förderung wird explizit auf die Umweltzeichenrichtlinie UZ37 verwiesen. Holzheizungen, die die UZ 37 (2025)-Emissionsgrenzwerte einhalten (und ≥ 85 % Kesselwirkungsgrad aufweisen), sind förderfähig. Bei kleineren Anlagen (<50 kW), die nur UZ 37 (2021) erfüllen, ist eine –20 %-Kürzung der ermittelten Förderung vorgesehen.

Förderfähig sind auch thermische Solaranlagen, deren Kollektoren nach dem Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen oder der Solar-Keymark zertifiziert sind oder das Gütesiegel des Verbands Austria Solar führen.

Kombinierbarkeit

Die Bundesförderung kann mit Landesförderungen kombiniert werden. Gesamte Förderungen dürfen die Projektkosten nicht überschreiten - Mehrfachförderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst.

Ihr nächster Schritt

  • Prüfen Sie mit Ihrer Energieberatung, welche Technologie (Nah-/Fernwärme, Holz, Wärmepumpe) am Standort technisch & wirtschaftlich sinnvoll ist.

  • Bevorzugen Sie Österreichisches Umweltzeichen–zertifizierte Geräte und Komponenten – das erleichtert die Erfüllung der Förderkriterien und unterstützt höchste Umweltstandards.

  • Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor und registrieren/antragen Sie ab November 2025 auf www.sanierungsoffensive.gv.at. Auch Informationsblätter mit näheren Details zu maximalen Förderhöhen und Fördervoraussetzungen sind unter diesem Link verfügbar.