Wer kann das Österreichische Umweltzeichen erwerben?

Prinzipiell wird das Österreichische Umweltzeichen an Produkte oder Dienstleistungen, Tourismus- und Gastronomiebetriebe sowie Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen vergeben. In den Sparten Tourismus und Bildung wird der gesamte Betrieb zertifiziert.

Tourismus- und Bildungsunternehmen sind somit zur uneingeschränkten Nutzung des Umweltzeichens für Ihren öffentlichen Auftritt berechtigt. Im Gegensatz dazu werden im Bereich Produkte einzelne konkrete Artikel und Dienstleistungen zertifiziert. Der Einsatz des Umweltzeichens ist dann zur Bewerbung und Kennzeichnung dieser Produkte möglich. Details zur Nutzung sind im Umweltzeichen-Vertrag festgelegt, den die ZeichennutzerInnen mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Enerige, Mobilität, Innovation und Technologie abschließen.

Anträge auf Verleihung des Umweltzeichens werden an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) gerichtet. Antragsteller kann jede natürliche oder juristische Person sein, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, Produkte in Österreich herstellt oder nach Österreich importiert bzw. eine Dienstleistung in Österreich anbietet.
Das Erfordernis des Sitzes oder Wohnsitzes im Inland gilt als erfüllt, wenn der Antragsteller seinen Sitz oder Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat hat. Auf Wunsch werden der Vertrag und die Urkunde auch auf Englisch ausgestellt.

Anträge auf Vergabe des Umweltzeichens können erst nach Veröffentlichung einer Richtlinie für die entsprechende Produktgruppe oder Dienstleistung gestellt werden.