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Gebührenordnung für das Österreichische Umweltzeichen und das Europäische Ecolabel

Die Gebührenordnung regelt die von den Lizenznehmern jährlich zu entrichtende Gebühr. Die erstmalige Entrichtung der Gebühr erfolgt mit rechtskräftigem Abschluss des Zeichennutzungsvertrags. Die Folgegebühren sind jeweils mit dem entsprechenden Kalendertag des Folgejahres fällig. Die Gebühr wird jährlich von dem vom BMLFUW beauftragten Konzessionär eingehoben und verwaltet.

für Produkte und Dienstleistungen
für Tourismus und Gastronomie
für Schulen und Bildungseinrichtungen

für das EU Ecolabel für Produkte
für das EU Ecolabel für Tourismusbetriebe
bei gleichzeitiger Nutzung von Österreichischem und EU Umweltzeichen


Allgemeine Gebührenordnung Österreichisches Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen

Die jährliche Gebühr ist entsprechend dem in Österreich erzielten Jahresumsatz mit den vom Nutzungsvertrag umfassten, ausgezeichneten Produkten bzw. Dienstleistungen gestaffelt. Die Höhe der Gebühr wird entweder auf Basis der Umsatzmeldung des Lizenznehmers an den Konzessionär oder aufgrund einer Selbsteinstufung des Lizenznehmers in eine Umsatzklasse bemessen. Erfolgt weder eine Umsatzmeldung noch eine Selbsteinstufung wird der Umsatz vom Konzessionär geschätzt und dem Zeichennutzer entsprechend eingestuft.

Umsatzklasse  Jahresumsatz in EURO      Nutzungsgebühr in EURO  
           
1   < 200.000     350,-  
> 200.000 - 750.000      750,-  
3   > 750.000 - 2.200.000      1.500,-  
4   > 2.200.000 - 3.600.000      1.800,-  
> 3.600.000    2.200,- 

Bei einem Antrag zur erstmaligen Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens wird eine Antragsgebühr im Ausmaß von 25% der jährlichen Nutzungsgebühr eingehoben, bei jedem weiteren Antrag betreffend zusätzliche Produkte bzw. Dienstleistungen wird eine Antragsgebühr im Ausmaß von 10% der jährlichen Nutzungsgebühr eingehoben.


Spezielle Gebührenordnung Tourismus

Die Höhe der jährlichen Nutzungsgebühr für Tourismusbetriebe mit Standort in Österreich wird nach der Einteilung in die nachstehenden Betriebskategorien bemessen:

  • Kategorie 1 Beherbergung bis 20 Betten bzw. Gastronomie bis 20 Verabreichungsplätzen
  • Kategorie 2 Beherberhung mit 21 - 100 Betten, Gastronomie mit 21 - 300 Verabreichungsplätzen, Catering und Gemeinschaftsverpflegung, Schutzhütten1, Camping2, Gruppenunterkünfte3
  • Kategorie 3 Beherbergung mit 101 bis 200 Betten, Gastronomie mit über 300 Verabreichungsplätzen
  • Kategorie 4 Beherbergungsbetriebe mit über 200 Betten
 Kategorie         
 Antragsgebühr bei
 erstmaliger Prüfung
   
Jahresgebühr      
 Kategorie 1    € 350.-   € 120.- 
 Kategorie 2   € 500.-   € 200.- 
 Kategorie 3   € 650.-   € 300.- 
 Kategorie 4   € 800.-   € 450.- 

1 Schutzhütten der alpinen Vereine übernehmen die Prüfungsgebühren selbst
2 nur Österreichisches Umweltzeichen
3 Betriebe mit einem überwiegenden Anteil an Mehrbettzimmern bzw. entsprechendem Angebot für Gruppenreisen.

Sind Betriebe sowohl in der Beherbergung als auch in der Gastronomie tätig, wird zur Berechnung die jeweils größere Betriebskategorie herangezogen (z. B. bei Betrieben mit Beherbergung und Gastronomie).
In der bei einem Antrag zur erstmaligen Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens zu entrichtenden Antragsgebühr sind auch die Kosten für die Erstprüfung inkludiert. Die jährlichen Nutzungsgebühren werden für die Betreuung der Lizenznehmer sowie Finanzierung von Marketing-Aktivitäten genutzt. Darüber hinaus dient die Jahresgebühr zur Abdeckung der Kosten jeweils einer Folgeprüfung.


Spezielle Gebührenordnung Bildung

Schulen und Einrichtungen der Lehrerbildung sind von der Entrichtung der Nutzungsgebühr befreit.

Für außerschulische Bildungseinrichtungen wird die Höhe der Nutzungsgebühr  nach der Einteilung in die nachstehenden Kategorien bemessen:

  • Kategorie 1 bis zu 9 MitarbeiterInnen 
  • Kategorie 2 bis zu 29 MitarbeiterInnen
  • Kategorie 3 mehr als 30 MitarbeiterInnen

Die Zahl der MitarbeiterInnen berechnet sich nach Vollbeschäftigungsäquivalenten.

 Kategorie             
 Antragsgebühr bei
 erstmaliger Prüfung    
 Jahresgebühr      
 Kategorie 1  € 590.-   € 350.- 
 Kategorie 2  € 860.-   € 500.- 
 Kategorie 3  € 1130.-   € 700.- 

Die bei einem Antrag zur erstmaligen Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens zu entrichtende Antragsgebühr dient zur Abdeckung der Kosten für die Erstprüfung. Die Jahresgebühr dient neben der Abdeckung des Verwaltungsaufwands zur Abdeckung der Kosten jeweils einer Folgeprüfung.


Gebührenordnung für das EU Ecolabel für Produkte

Gemäß den Rahmenbedingungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU Umweltzeichen vorgeben sind, werden für die Nutzung des Europäischen Umweltzeichens folgende jährlich zu entrichtende Gebühren vorgeschrieben:

Betriebstyp    
Antragsgebühr in EURO 
   Nutzungsgebühr in EURO  
Kleinstbetriebe2  
350,-
   350,-  
Klein- und Mittelbetriebe (KMU)1
und Zeichennutzer aus Entwicklungsländern  
500,-    750,-  
Sonstige Betriebe
1.000,-
   1.500,-  

1 KMU und Kleinstunternehmen gemäß der Definition in der  Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.  Mai 2003 (ABl.  L 124 vom 20.5.2003, S. 36).

Für jeden weiteren Antrag eines Zeichennutzers, um zusätzliche Produkte mit dem Europäischen Umweltzeichen auszuzeichnen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- eingehoben.

Für AntragstellerInnen, die im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das  Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingetragen sind und/oder gemäß der Norm ISO 14001 zertifiziert wurden, wird die Antragsgebühr um 20 % ermäßigt.


Gebührenordnung für das EU Ecolabel für Tourismusbetriebe

Gemäß den Rahmenbedingungen, die in der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU Umweltzeichen vorgeben sind, werden für die Nutzung Europäischen Umweltzeichens folgende jährlich zu entrichtende Gebühren vorgeschrieben:

Betriebstyp    
Antragsgebühr in EURO 
   Nutzungsgebühr in EURO  
Kleinstbetriebe2  
250,-
   200,-  
Klein- und Mittelbetriebe (KMU)1
und Zeichennutzer aus Entwicklungsländern  
500,-    400,-  
Sonstige Betriebe
1.000,-
   800,-  

1 KMU und Kleinstunternehmen gemäß der Definition in der  Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.  Mai 2003 (ABl.  L 124 vom 20.5.2003, S. 36).

Für AntragstellerInnen, die im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das  Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingetragen sind und/oder gemäß der Norm ISO 14001 zertifiziert wurden, wird die Antragsgebühr um 20 % ermäßigt.


Gebührenordnung bei gleichzeitiger Nutzung von Österreichischem Umweltzeichen und EU Ecolabel 

Für Produkt- oder Dienstleistungsgruppen, für die gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung für das Österreichische Umweltzeichen inhaltsgleiche Kriterien für das Österreichische Umweltzeichen und das EU Ecolabel festgelegt wurden, wird die Nutzungsgebühr für das Österreichische Umweltzeichen erlassen, sofern beide Zeichen gleichzeitig genutzt werden, und die Nutzungsgebühr gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des EU Ecolabel vorgeschrieben wird. Sind für dieselben Produkt- oder Dienstleistungsgruppen sowohl eine Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens als auch Kriterien des EU Ecolabel in Kraft, verringert sich Nutzungsgebühr für das Österreichische Umweltzeichen um 50%, sofern beide Zeichen gleichzeitig genutzt werden, und die Nutzungsgebühr gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des EU Ecolabel vorgeschrieben wird.

Werden die Anträge auf Nutzung der beiden Zeichen gleichzeitig gestellt, reduziert sich die Antragsgebühr für das Österreichische Umweltzeichen um 25 %, sofern gemäß den jeweils gültigen Bestimmungen des EU Ecolabel die Antragsgebühr für das EU Ecolabel vorgeschrieben wird. Für zusätzlich beantragte Produkte wird lediglich die Antragsgebühr für das EU Ecolabel vorgeschrieben.