Multimodale Mobilität UZ 27

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es Umweltzeichen für Multimodale Mobilität?

Der Verkehr, damit die Mobilität, die Fortbewegung an sich unbesehen ihrer Modalität, ist derzeit noch stark abhängig von Erdöl und benötigt Unmengen an Ressourcen. Im Betrieb entstehen viel Lärm und Abgase, die die Atemwege reizen, Anwohner belasten und die Erde buchstäblich überhitzen. Imperative genug um das Mobilitätsverhalten zu ändern. Eine dieser Änderungen in die richtige Richtung ist, statt ein, vorwiegend den PKW, viele Verkehrsmittel, eben multimodale Mobilität, zu nutzen, die dank digitaler Technologie immer attraktiver wird. Routenplaner verbinden eingegebene Strecken von A nach B und zeigen an, wie sie, ob zu Fuß, mit Fahrrad, Bus, Straßenbahn, Carsharing, Bahn, etc., zurückgelegt werden können – inklusive An- und Abfahrtszeiten, Fußwegen mit Gehzeiten und der gesamten Reisezeit. Werden solche Strecken partiell oder gänzlich zu einem multimodalen Angebot kombiniert, zentral registriert und abgerechnet, kann die Attraktivität durch Preis, Komfort, Vielfalt und Flexibilität stärker optimiert werden.

Das private Auto, so sinnvoll und bedeutend es für die individuelle Mobilität bisher war, kann daher in vielen Bereichen zunehmend durch bessere Alternativen ersetzt werden. Es wird unattraktiver und die Nachteile treten dort stärker hervor: hohe Kosten, der immense Material-, Flächen- und Raumverbrauch, der Reparatur- und Wartungsaufwand, Luftverschmutzung, Lärm, Verkehrsinfarkte, Erdölabhängigkeit, Beitrag zur Überhitzung der Erde, mithin zu einer fatalen und globalen Entwicklung, die zum Schutz von Leben und Natur, also durch die Not gewendet werden muss.

Das Österreichische Umweltzeichen ermöglicht multimodale Angebote kombiniert mit dem Umweltverbund (ÖPNV) auf einen Blick zu kommunizieren und die allgemeine Aufmerksamkeit auf Sinn und Bedeutung zu erhöhen.

Was kann ausgezeichnet werden?

Lizenzberechtigt sind alle Angebote multimodaler Mobilität, die zumindest die Nutzung des ÖPNV integrieren, mindestens zwei Jahre bestehen, eine zentrale Registrierung erfordern und preislich günstiger sind als die Summe der Preise der kombinierten Verkehrsmittel. Eine „Ermäßigungskarte der Bahn“ (als Verkehrsmodus Bahn zu verstehen) kombiniert mit einer Taxifahrt, registriert bei einem Anbieter, wäre als Mindestangebot mit den jetzigen Kriterien bereits auszeichenbar.

Was sind die Anforderungen?

+ Einheitliche Registrierung in Mobilitätszentren, Internet, Fahrkartenschalter etc., bei Gewährleistung einer persönlichen Betreuung.

+ In Kommunen mit mehr als 250.000 Einwohnern muss das An-gebot, neben dem ÖPNV, mindestens aus zwei weiteren Verkehrsmodi bestehen. Mit weniger als 250.000 Einwohnern aus mindestens einem zusätzlichen Modi.

+ Kombiniert werden können: ÖPNV, öffentliche Fahrradvermietung, Car-Sharing, Bahn-Ermäßigungen, Mikro-ÖV-Systeme, Taxis, u.a.

+ Information und Sichtbarkeit: Die Angebote müssen gut sichtbar (zb. Tarifübersicht) und einfach nutzbar sein.

+ In Summe mindestens zwei zusätzliche anreizgebende Leistungen durch die beteiligten Anbieter, wie: zentrale Abrechnung, erweiterte räumliche Geltung, Übertragbarkeit und Mitnahme weiterer Personen, Kooperation mit Fahrschulen, Kooperationen mit Unternehmen außerhalb des Verkehrssektors, Gemeinschaftsprojekte mit Veranstaltungen (z.B. integrierte Theaterkarte), kostenlose Mitnahme von Kindern, frei kombinierbare Verkehrsmodi, Car-Sharing-Angebote mit Umweltzeichen, Mobilstationen, gemäß OpenData Richtlinie für die nicht kommerzielle Nutzung freigegebene Verkehrsrohdaten u.a.

Richtlinie: UZ 27 Multimodale Mobilität

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie: UZ 27 Multimodale Mobilität

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte

Liste der Prüfstellen

Nutzungsgebühren

Prüfprotokoll

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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