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Lizenznehmer-Newsletter September 2024
Im zweiten Lizenznehmer-Newsletter geben wir Ihnen einen Überblick, auf welche Regeln die Europäische Union im Rahmen des europäischen Green Deals setzt, um den Übergang zu einer grüneren Wirtschaft zu fördern und Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit zu schaffen. Für Unternehmen sind hierbei verschiedene regulatorische Maßnahmen relevant, vier wichtige Neuregelungen stellen wir Ihnen im Rahmen dieser Ausgabe näher vor.
Weiters möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit auch auf die zahlreichen Marketing-Materialien hinweisen, die Sie im Login-Bereich auf unserer Webseite zum Download finden: von den verschiedenen Varianten des Umweltzeichen-Logos und EU Ecolabels über Infosticker und Aufsteller zu diversen Themen und Umweltmaßnahmen bis hin zu Textbeispielen und anderen hilfreichen Dokumenten. Den Login-Bereich finden Sie auf der Homepage rechts außen unter dem Logo des BMK.
Greenwashing bei Umweltaussagen stoppen
Zwei EU-Richtlinien – die ECGT (Empowering consumers for the green transition) und die Green Claims Directive (GCD) – zielen darauf ab, Greenwashing im Zusammenhang mit Werbeaussagen zu unterbinden. Während sich die ECGT auf den Verbraucherschutz fokussiert, legt die GCD konkrete Anforderungen an die Begründung von Umweltaussagen fest.
Unterstützung für bewusstere Kaufentscheidungen
Mit der im März 2023 in Kraft getretenen EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel (ECGT) wurden ebenfalls neue Informationspflichten eingeführt. Dadurch sollen Verbraucher:innen bewusstere Kaufentscheidungen treffen können.
Die „Green Claims“-Richtlinie auf den Punkt gebracht
Wir haben die wesentlichen Inhalte der GCD (Green Claims Directive) für Sie zusammengefasst. Sie erfahren, wie Unternehmen in Zukunft Umweltaussagen begründen und kommunizieren müssen, denn allgemeine Werbeaussagen wie „grün“ oder „öko“ sind künftig ohne klare Spezifizierung nicht mehr zulässig.
Anforderungen an unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wurde entwickelt, um klare Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen festzulegen. Die EU reagiert damit auf die steigende Nachfrage nach verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen seitens Investor:innen einerseits und der Öffentlichkeit andererseits.
Die EU-Taxonomie kompakt erklärt
Das zentrale Instrument, um nachhaltiges Wachstum in der EU zu fördern und zu finanzieren, ist die EU-Taxonomie-Verordnung. Damit sollen Kapitalflüsse in umweltfreundliche Wirtschaftstätigkeiten umgelenkt werden, damit die von der EU gesetzten Klima- und Energieziele erreicht werden. Wir erklären, was die EU-Taxonomie ist und welche Kriterien ihr zugrunde liegen.
Einladung zur Umweltmanangement-Konferenz 2024
Am 5. November findet im Parkhotel Schönbrunn in Wien die diesjährige Umweltmanagement-Konferenz unter dem Motto „Nachhaltigkeit erfolgreich managen: von Pflichten und Chancen“ statt. Im Rahmen der Veranstaltung wird auch der Umweltmanagement-Preis 2024 verliehen – melden Sie sich gleich an und seien Sie dabei!
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Herausgeber und Medieninhaber:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie,
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Redaktion: Himmelhoch GmbH
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