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Reiseangebote - Kriterien immer auf aktuellem Stand

Die Umweltzeichen-Richtlinie UZ 72 Reiseangebote wurde 2019 dem regelmäßigen Aktualitäts-Check unterzogen. Ziel war es, die Anforderungen bezüglich aktueller Entwicklungen und Rahmenbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Klimaschutz findet nun noch stärkeren Einzug in die Kriterien und auch Themen wie Voluntourismus werden stärker berücksichtigt.

Am 18. Oktober 2019 fand ein Fachausschuss anlässlich der alle vier Jahre stattfindenden Überarbeitung der Richtlinie UZ 72 – Reiseangebote statt. Primäres Ziel war dabei einerseits die Anpassung der Kriterien an aktuelle Entwicklungen und Rahmenbedingungen (z. B. klimarelevante Adaptierung) sowie zu überprüfen ob die Kriterien ergänzt oder verändert werden müssen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der für die inhaltliche Kriterienentwicklung sowie die Administration des Österreichischen Umweltzeichens im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus zuständig ist, hat den Multi-Stakeholder-Austausch organisiert an dem sich elf Personen und Organisationen aktiv in die Überarbeitung eingebracht haben. Die Teilnehmer kamen aus so unterschiedlichen Bereichen wie Reiseveranstalter und -büros, Wirtschaftskammer, NGO, Tourismusberater und dem Tourismusministerium

Die Richtlinie gibt es schon seit 2008 und wurde bereits zum dritten Mal überarbeitet. Die letzte Version, als die Produktgruppe erweitert und auch Tagesausflüge und Betriebsausflüge aufgenommen wurden, hat sich gut bewährt. Insofern standen dieses Jahr nur kleinere Änderungen an.

Das Hauptaugenmerk der Diskussion lag auf zwei Themen: Die aktuellen Emissionswerte der österreichischen Emissionsdatenbank für die Berechnung des Treibhausgasausstoßes sowie die inhaltlichen Themen Voluntourismus und Tierwohl im Tourismus.

Die Berechnung der CO2 Äquivalente wurde an die aktuellen Daten angepasst und außerdem Elektromobilität in der Verkehrsmittelwahl berücksichtigt. Bestimmte sozial sensible Aktivitäten und Aktivitäten, die als Tourismusattraktion das Tierwohl gefährden (z.B. Besuch von Delfinarien) wurden in die ausgeschlossenen Aktivitäten aufgenommen.

Ausgezeichnete Reisen

Für die derzeit ausgezeichneten Reisen oder die lizenzierten Reiseveranstalter wird sich mit der Überarbeitung der Richtlinie nicht viel ändern, da sie nicht in Ferndestinationen führen und somit von den Änderungen kaum betroffen sind. Nichts desto trotz soll die Richtlinie allen engagierten Veranstaltern offen stehen und ein Reiseangebot mit Umweltzeichen auch außerhalb Europas einen Umwelt- und sozial verträglichen Tourismus fördern, der Wertschöpfung in die Regionen bringt und den Reisenden nachhaltige Erlebnisse ermöglicht.

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