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Aktuelle Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene besteht das Bestreben eine Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten und Klassifikationssystemen herzustellen und den Bereich der nachhaltigen Finanzen zu stärken.

Derzeit findet nicht nur die Überarbeitung der Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens statt, sondern es gibt auch eine Reihe anderer Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene. Allen Initiativen ist gemein, dass diese dazu dienen sollen, den Bereich Nachhaltiger Finanzen zu stärken. Auf europäischer Ebene besteht zudem das Bestreben eine Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten und Klassifikationssystemen herzustellen.

In der aktuellen Klima- und Energiestrategie Österreichs, der mission2030, ist der Leuchtturm 8 - Green Finance zu nennen: Hier geht es in einem Erarbeitungsprozess unter Einbezug verschiedener Stakeholder darum, Hürden und Chancen eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Finanzsystems auszuloten sowie einen staatlichen Green Bond zu prüfen.

Auf europäischer Ebene wird derzeit ein Legislativpaket zum Thema Green Finance verhandelt, das drei verschiedene Verordnungen umfasst.

  1. Zwei verschiedene Benchmarks sollen einer standardisierten Vergleichbarkeit sowie erhöhten Transparenz dienen und als Referenz für Nachhaltigkeitsfonds gelten. Eine Benchmark ist entlang der Klimaziele von Paris konzipiert („EU Paris-aligned benchmark“), die andere Benchmark entlang eines Transitionspfads dorthin („climate transition benchmark“).
  2. Die disclosure-Verordnung regelt unter anderem, welche Themenaspekte mit Bezug zu Nachhaltigkeit von Finanzmarktakteuren veröffentlicht werden müssen (z. B. Integration von ESG Kriterien).
  3. Die Taxonomie kann als Kern des Pakets identifiziert werden, da es sich dabei um nichts anderes handelt, als den Versuch einer Kategorisierung von Wirtschaftsaktivitäten entlang von sechs verschiedenen Umweltzielen (z.B Klimaschutz oder Schutz gesunder Ökosysteme). In der Taxonomie werden sich zu jedem Ziel eine Reihe von Wirtschaftsaktivitäten finden, die mit technischen Kriterien versehen sind (z.B. CO2 pro Tonne produziertem Zement), die erfüllt sein müssen, damit die jeweilige Wirtschaftsaktivität als nachhaltig klassifiziert werden kann. Eine als nachhaltig klassifizierte Wirtschaftsaktivität muss einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem Ziel leisten, darf gleichzeitig aber kein anderes der fünf Ziele signifikant gefährden.

Auf der Taxonomie bauen zwei verschiedene Standards auf:

  1. Der EU Green Bond Standard setzt Kriterien und Rahmenbedingungen für Grüne Anleihen, die dazu dienen sollen, Barrieren in diesem Sektor abzubauen, grüne Investitionen zu fördern und Glaubwürdigkeit herzustellen.
  2. Mittels eines EU weiten EU Ecolabel für Finanzprodukte soll ein einheitliches, auf der Taxonomie aufbauendes Label geschaffen werden, das für grüne Fonds vergeben werden und KonsumentInnen zur Orientierung dienen soll.

All die genannten Entwicklungen befinden sich derzeit in verschiedenen Phasen: So sollen etwa die ersten Teile der Taxonomie (zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung) Ende 2019 veröffentlicht werden, auch der EU Green Bond Standard ist konzeptionell abgeschlossen, die Entwicklung des EU Ecolabel hingegen wird erst im Jahr 2021 abgeschlossen sein.