Aktualisierte Umweltzeichen Richtlinie für Druck- & Recyclingpapierprodukte
Die Herstellung von Druckwerken oder Weiterverarbeitung von Papier kann starke Umweltbelastungen erzeugen. Bei einem Umwelt-zertifizierten Produkt spielen der bewusste und reduzierte Einsatz von Chemikalien sowie die optimale recyclinggerechte Produktgestaltung eine erhebliche Rolle, um diese Belastungen zu verringern. Die Anforderungen an Umweltzeichen-Druckwerke wurden nun überarbeitet.
Hintergrund der Richtlinie
Die Richtlinie UZ 24 „Druck- & Recyclingpapierprodukte“gilt für Produkte verschiedener Druck- und Weiterverarbeitungsverfahren. Das Ziel der Richtlinie ist es sicherzustellen, dass die aus dem Produktionsprozess resultierenden Gesundheits- und Umweltgefährdungen möglichst geringgehalten werden. Ein weiteres Ziel ist es, auch die Sammlung und Verwertung von Altpapier zu fördern und damit einen Beitrag zur Ressourcenschonung und Verringerung der Abfallmengen zu leisten. Doch warum ist nun ein nach dieser Richtlinie erzeugtes Produkt einem Standardprodukt vorzuziehen? Was hat unsere Umwelt davon?
Strenge Anforderungen an Reyclingfasern
Für Produkte aus Recyclingpapier muss der Faserstoff zu 100% aus Altpapier bestehen. Je nach Produktgruppe wird sogar der Einsatz von Papier gefordert, das mindestens 50% Faserstoffe aus “unteren und mittleren Sorten” enthält. Dadurch wird gefördert, dass auch haushaltsübliche Papierabfälle niedrigerer Qualität in den Recyclingprozess eingebunden werden.
Senkung der Emissionen im Produktionsprozess
Der Produktionsprozess unterliegt hohen Anforderungen. Die Abluft- und Abwasseremissionsgrenzwerte, die eingehalten werden müssen, sind so streng, dass sie nur mit den besten verfügbaren Techniken erzielt werden können.
Bestimmungen für Chemikalien
Auch für die Verwendung von Zusatz und- Hilfsstoffen gelten strikte Bestimmungen. Es ist genau festgelegt, welche Chemikalien in welcher Menge eingesetzt werden dürfen, um gesundheitsschädigende oder umweltgefährdende Wirkungen möglichst gering zu halten.
Das Endprodukt muss außerdem recyclinggerechten gestaltet sein. Dass es gut verwertet werden kann, wird unter anderem durch den begrenzten Einsatz von Beschichtungen oder Kaschierungen gewährleistet.
Die Anforderungen der UZ 24 stellen also sicher, dass die zertifizierten Produkte aus einem Produktionsprozess stammen, in dem die Ressourcenschonung gefördert wird und daraus resultierende Gesundheits- und Umweltgefährdungen möglichst geringgehalten werden. Wie bei jeder Umweltzeichen-Richtlinie wird das durch das Gutachten einer unabhängigen Prüfstelle bestätigt, das vom Verein für Konsumenteninformation noch einmal kontrolliert wird.
Kernpunkte der Überarbeitung und wesentliche Änderungen
Der Schwerpunkt der Aktualisierung lag in der Überarbeitung jener Anforderungen, die den Einsatz potenziell gefährlicher Chemikalien und Emissionen regeln sowie in der Überarbeitung der Grenzwerte zur Förderung der Ressourcenschonung im Druck- und Weiterverarbeitungsverfahren:
- Die qualitativen und quantitativen Beschränkungen hinsichtlich des Chemikalieneinsatzes wurden auf den neuesten Stand gebracht.
- Es wurde ein Verbot von PFAS eingeführt (PFAS sind polyfluorierte Alkylsubstanzen, die als “langlebige” bzw. “persistente” Chemikalien bekannt sind, die sich negativ auf den Menschen und die Umwelt auswirken).
- Es gibt neue Anforderungen an Kohlenwasserstoffe in Druckfarben und Lacken.
- Ein Nachweis für die Deinkbarkeit der Druckfarben (ausgenommen Trockentoner) muss nun immer erbracht werden.
- Die Grenzwerte für die Papierabfallmengen pro Jahr wurden aktualisiert.
Harmonisierung mit dem EU Ecolabel
Diese Richtlinie richtet sich auch nach der korrespondierenden Richtlinie des EU Ecolabels. In wesentlichen Aspekten ist sie mit dieser harmonisiert:
- Die Nachweise für nachhaltige Forstwirtschaft wurden ergänzt um die Anforderungen der ISO 38200.
- Die Emissionsgrenzwerte bei der Papierherstellung (z.B. der Chemischer Sauerstoffbedarf etc.) sind einheitlich.
- Für den Energieverbrauch sind die Grenzwerte einheitlich.
Beschluss des Beirats
Der Umweltzeichen Beirat stimmte am 18.12.2024 allen Inhalten der Überarbeitung und wesentlichen Änderungen der UZ 24 einstimmig zu.
Die überarbeitete Umweltzeichen Richtlinie für Druck- & Recyclingpapierprodukte ist unter https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/b%C3%BCro-papier-druck veröffentlicht und wird dazu beitragen, die aus dem Produktionsprozess resultierenden Gesundheits- und Umweltgefährdungen möglichst gering zu halten und die Sammlung und Verwertung von Altpapier zu fördern.