Umweltzeichen-Bildungseinrichtungen: Neue Kriterien für mehr nachhaltige Entwicklung
Bildungseinrichtungen mit dem Österreichischen Umweltzeichen signalisieren, dass sie Qualität, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung und Umweltbewusstsein gleichermaßen leben. Die zugehörige Richtlinie wurde nun überarbeitet um den aktuellen Anforderungen an nachhaltiges Lehren und Lernen zu entsprechen.
Für eine umfassende Meinungsbildung und einen breiten Konsens wurden eine Online-Umfrage und danach eine Online-Diskussion durchgeführt. Die Einladung zur Teilnahme an der Diskussion und am Online-Fachausschuss im Nov. 2021 ging an insgesamt etwa 135 Personen, die Beteiligung lag bei etwa 10%. Die Änderungen der Anforderungen wurden im Umweltzeichenbeirat Mitte Dezember 2021 beschlossen.
Die Richtlinie für Bildungseinrichtungen enthält verpflichtende Kriterien zu den drei Bereichen: Allgemeine Umweltzeichenkriterien, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltmanagement. Außerdem ist in der Richtlinie festgelegt, wie viele Punkte für Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen in Form von Eigen- bzw. Zusatzinitiativen erreicht werden müssen. Das variiert je nach Standorttyp (u.a. Größe der Bildungseinrichtungen) sowie für Erst- oder Folgeprüfungen.
Mehr Bildung für Nachhaltige Entwicklung
Ziele der inhaltlichen Änderungen waren die Integration des Themas Biodiversität, eine stärkere Betonung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE) und Qualitätsaspekte von digitaler Bildung. Außerdem wurden neue Anforderungen an die Beschaffung aufgenommen, sowie Kriterien für Neu- und Umbauten oder Sanierungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung war eine formale Neustrukturierung, um die Kriterien und Nachweise für eine Online-Dokumentation in einer Datenbank fit zu machen.
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen zusammengefasst
- Grundvoraussetzungen: es sind zwei fixe (formale) Bildungsangebote pro Jahr notwendig, um das Umweltzeichen beantragen zu können (statt bisher eines).
- Neues Punktesystem: Mindestanzahl an Punkten für AUK und BNE wurden erhöht, die für UMA etwas gesenkt – stärkere Betonung der BNE.
- Kriterium BNE 01 (Bildungsprogramm und pädagogische Qualität): Inhaltlicher Bezug zu Umwelt (oder Gesundheit) zumindest in einem Bildungsangebot jährlich und ein inhaltlicher Bezug zu SDGs in einem Bildungsangebot jährlich. Außerdem Checkliste „Qualitätskriterien für Online-Bildungsangebote“ nutzen.
- Kriterium UMA 03 (Strategischer Maßnahmenplan), Schwerpunkt der UMA-Maßnahmen: Förderung von Biodiversität, Klimaschutz und Klimawandelanpassung sowie Umsetzung von SDG-Zielen.
- Kriterium E02: neu Energieeffizienz bei Online-Kursen.
- Kriterium E03 (Barriere-Check): Neue Checkliste.
- Kriterium E06: Biodiversität und Förderung der Artenvielfalt neu aufgenommen - Wert und Wichtigkeit von Biodiversität werden den Mitarbeiter:innen in geeigneter Weise vermittelt. Ein bzw. zwei Maßnahmen, um Biodiversität zu fördern sowie keine torfhaltigen Produkte, Pestizide oder Mineraldünger verwenden.
- Kriterium E07 bei Standporttyp A je nach Relevanz Optionen bei Sanierung oder Neubau prüfen: Sanierung statt Neubau, Einsatz recycelter Baumaterialien, Kompensation allfälliger Biodiversitätsverluste, klimaaktiv-Zertifizierung oder Null- bis Plusenergiehaus, Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen, Regenwassermanagement.
- Kriterium B09: Bezug von Umweltzeichen-Strom für alle Standorttypen – gegebenenfalls Kompensations-Maßnahmen.
- Kriterium V04: Zwei intern und/oder extern wirkende Maßnahmen als Anreize zu umweltschonender, gesundheitsfördernder Mobilität sind verpflichtend.
Die neue Fassung der Richtlinie wurde mit 1. Jänner 2022 veröffentlicht. Derzeit gibt es über 40 ausgezeichnete Bildungseinrichtungen. Alle Schritte der Überarbeitung sind hier dokumentiert.
Weitere Informationen: www.umweltzeichen.at/bildungseinrichtungen