Mit einem guten Gefühl Kinderaugen zum Leuchten
bringen
Bunt, laut, lustig: Kinder wissen meist sehr schnell, womit sie
gerne spielen möchten. Da sie Spielzeug häufig in der Hand und
womöglich auch im Mund haben, ist für Erwachsene wichtig, sicher zu
sein, dass sie es auch guten Gewissens kaufen können. Daher legt
die neue Umweltzeichen-Richtlinie umfassende Kriterien für
gesundheitlich unbedenkliches und nachhaltiges Spielzeug fest.
Spiel mit der Gefahr?
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Jedes Jahr ist Spielzeug bei RAPEX, dem Frühwarnsystem der EU für
gefährliche Produkte, einer der Spitzenreiter: so wurde im letzten
Jahr zu über 26% vor Spielzeugen gewarnt, gefolgt von
Kraftfahrzeugen (18%) und Textilien (13%). Bei Spielzeug kam gleich
nach der Erstickungsgefahr (39%) die Gefahr durch Chemikalien
(33%). Auch beim letzten Test des Konsument von Kuscheltieren Ende
2015 wurde nur ein Drittel als empfehlenswert eingestuft: In 16 von
23 getesteten und österreichweit erhältlichen Produkten wurden
teilweise erhebliche Mengen an gefährlichen Schadstoffen gefunden,
darunter auch die krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffe (PAK).
Arbeiterinnen und Arbeiter in Spielzeugfabriken schneidern und
montieren bis zur Erschöpfung für einen Hungerlohn: etwa 80 % des
in Österreich verkauften Spielzeugs wird in China hergestellt. Dort
arbeiten rund 4 Millionen Menschen in der Spielzeugproduktion unter
oft menschenunwürdigen Bedingungen. Etwa 80 Prozent davon sind
Frauen im Alter zwischen 15 und 30
Jahren.
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Mit Umwelt und Gesundheit spielt man nicht!
Gemeinsam mit dem deutschen Blauen Engel und unter Einbindung
von NGOs und Herstellern hat das Österreichische Umweltzeichen
Kriterien festgelegt. Spielzeuge aus Textilien, Holz, Kunststoff,
Leder, Papier, Kautschuk sowie Metall können nun mit diesen
staatlichen Prüfzeichen ausgezeichnet werden. Neben der Vermeidung
und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe wird auch eine
möglichst wenig belastende Rohstoffgewinnung und die Einhaltung
grundlegender sozialer Kriterien in den Endfertigungsstätten der
Spielzeugherstellung geprüft.
Download Richtlinie UZ 73 Spielzeug
Ein Antrag auf Zeichennutzung kann sowohl für den Blauen Engel als
auch das Österreichische Umweltzeichen erfolgen. Für die
gleichzeitige Nutzung beider Umweltzeichen ist bei der jeweils
anderen Vergabestelle dann nur ein formloser Antrag zu stellen und
als Nachweis der gültige Zeichennutzungsvertrag einzureichen.
Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der Anforderungen ist damit
die Nutzung beider Umweltzeichen wesentlich vereinfacht.
RAPEX = Rapid Alert System for dangerous non-food products; Statistik für das Jahr 2016 http://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/alerts/repository/content/pages/rapex/reports/index_en.htm
Konsument-Test Kuscheltiere
http://www.konsument.at/stofftiere?pn=1