Wandfarben UZ 17

Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung

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Warum gibt es ein Umweltzeichen für Wandfarben?

Das Österreichische Umweltzeichen für Wandfarben bietet jenen eine Orientierungshilfe, denen gesundes Wohnen, Umweltschutz und Produktqualität wichtig ist.
Schadstoffarme Wandfarben sind wegen der großflächigen Anwendung für die Qualität der Innenraumluft von besonderer Bedeutung. Immerhin verbringen die meisten Menschen ca. 90 % ihrer Zeit in Innenräumen.

Was kann ausgezeichnet werden?

Mit dieser Richtlinie können Wandfarben für den Innenbereich ausgezeichnet werden.

Was sind die Anforderungen?

+ Organische Lösungsmittel und SVOC sind nur in Spuren vorhanden.
+ Ohne Biozide Wirkstoffe zur Film- oder Objektkonservierung.
+ Der Einsatz biozider Wirkstoffe zur Topfkonservierung ist streng reglementiert, damit das Allergierisiko möglichst gering ist.
+ Inhaltsstoffe, von denen gesundheitsschädigende Wirkungen ausgehen könnten bzw. die ein Umweltgefährdungspotential beinhalten, sind von der Verwendung weitgehend ausgeschlossen.
+ Zusätzlich ist die Gebrauchstauglichkeit der Farbe nachzuweisen.
+ Eine detaillierte Deklaration soll eine sichere und sachgemäße Anwendung der Farbe sowie eine umweltgerechte Entsorgung von Produktresten sicherstellen.
+ Biozidfreie Farben werden zusätzlich geprüft (Restgehalt max. 10 ppm).

Details dazu finden Sie in der Richtlinie.

Weitere Infos und Liste der Prüfstellen

Richtlinie UZ 17 Wandfarben

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Liste der Prüfstellen zur Erstellung des Gutachtens.
Nutzungsgebühren (gemäß Gesamtumsatz mit allen Umweltzeichen-Produkten in Österreich pro Jahr).

Folgende Dokumente sind für eine Zertifizierung ausgefüllt im online-Antrag vom Unternehmen oder von der Prüfstelle hochzuladen:
+ Prüfprotokoll
+ ggf. Antrag Produktduplikate (bei Produktgleichheit: rezepturident, anderer Markenname - Hersteller bestätigt ggf. für Vertreiber)
+ ggf. (wenn mehrere Produkte sowie Duplikate und Derivate) Produkttypen_Uz17(Uz01).xlsx
FCIO-Vereinbarung (für Derivate = Abwandlungen von einem Basisprodukt, Prüfstelle = ofi)

Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte umweltzeichen@vki.at

Zum Online-Antrag (erste Registrierung)

Informationsblatt zur Antragstellung mit der Beschreibung aller relevanten Schritte.
Anleitung zum Online Antrag und zur Nutzung der Antragssoftware

Unter dem Button „Online-Antrag“ können Sie sich zum ersten Mal registrieren und durch Bekanntgabe einer Email-Adresse Ihr Interesse bekunden.
Nachdem Sie diese Adresse registriert haben, können Sie einen Antrag anlegen. In diesem Online-Antrag werden dann folgende Daten zusammengeführt und verwaltet:
Adresse und Kontaktdaten Ihrer Firma und einer Ansprechperson, Angaben zu Ihren Produkten, Informationen für das Marketing und unsere Webseite (Texte, Bilder etc.), Dokumente, die als Nachweise für das Umweltzeichen nötig sind und Ähnliches.
Diese Daten müssen Sie erst dann vollständig ausfüllen, wenn Sie einen verbindlichen Antrag zur Freigabe an den VKI stellen.



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