Fachausschuss
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Richtlinien-Überarbeitung: Nachhaltige Finanzprodukte

Die Überarbeitung der Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens für Nachhaltige Finanzprodukte (UZ 49) findet seit Jahresbeginn unter Einbindung von rund 300 Personen aus den Bereichen Finanzwirtschaft, Expert:innen, öffentliche Verwaltung und Zivilgesellschaft statt.

Hintergrund zur Überarbeitung

Die Umweltzeichen-Kriterien für Finanzprodukte bestehen seit 2004 und werden alle vier Jahre überarbeitet. Der VKI leitet die inhaltliche Revision der Richtlinie.

Bei der Richtlinie für Nachhaltige Finanuzprodukte wurden einige wesentliche Änderungen vorgeschlagen und im Zuge einer Online-Diskussion im Sommer sowie beim Fachausschuss am 27. September 2023 zur Diskussion gestellt. Wesentliche Änderungen umfassen die:

  • Ausweitung der auszeichenbaren Produktgruppe auf Green Loans
  • Ausweitung von Ausschlusskriterien (etwa im Bereich fossiler Brennstoffe oder Tabak sowie im Bereich von Länderausschlusskriterien)
  • Aufnahme eines Kriteriums mit Bezug zur EU-Taxonomie
  • Ausgestaltung neuer Anforderungen an Engagement-Aktivitäten
  • Integration von Impact-Aspekten in der Bonussektion

Organisatorisches

Sollten Sie sich fachlich einbringen wollen, schreiben Sie bitte eine kurze Nachricht mit dem Betreff „ Überarbeitung Nachhaltige Finanzprodukte“ an umweltzeichen@vki.at

Die neue Richtlinie wird am 13. Dezember 2023 im Umweltzeichen-Beirat votiert.

Hier finden sie den zweiten Richtlinien-Entwurf, der die Basis für die Diskussion im Fachausschuss am 27. September 2023 war.

Hier findet sich die Fachausschuss-Präsentation des VKI sowie das Ergebnisprotokoll des Fachausschusses.