Förderung von Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kW Nennwärmeleistung
Biomasse-Einzelanlagen sind sinnvolle Alternativen zu fossil betriebenen Heizungen. Jetzt wird seitens der Umweltförderung im Inland eine leicht zugängliche Förderung angeboten. Dabei werden Produkte, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind, speziell bevorzugt!Förderungsgegenstand
Biomassefeuerungen zur zentralen Versorgung von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Vereinshaus usw.).
Förderungsfähig sind:
- Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung)
- Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen (keine Kachelöfen, nur Kessel mit Typenprüfung ausschließlich für Holz, keine Allesbrenner)
- Nebenkosten (z.B. Heizhaus, Spänesilo, stationärer Zerspaner bzw. Hacker etc.)
Förderungshöhe
Die Förderung wird als De minimis"-Beihilfe in Form eines pauschalierten Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Kesselnennleistung vergeben. Die Förderung beträgt:
- EUR 120,-/kW für 0 bis 50 kW;
- EUR 60,-/kW für jedes weitere kW bis zu der Leistungsgrenze von maximal 400 kW
Für Kesselanlagen die ein Umweltzeichen gemäß Umweltzeichenrichtlinie Nr. 37 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft aufweisen, wird ein Zuschlag von EUR 10,- pro kW installierter Leistung gewährt.
Nähere Informationen:
Kommunalkredit Public Consulting GmbHT
Türkenstraße 9, 1092 Wien.
Telefon: 01/31 6 31-714
Fax: 01/31 6 31-104
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